Auch in diesem Jahr möchten wir bei ttp mit unseren Mandanten und Geschäftspartnern den Wandel gemeinsam gestalten. Dazu gehört auch und vor allem, dass wir steuerliche und gesetzliche Veränderungen schon frühzeitig mitdenken, wirtschaftliche Entwicklungen wahrnehmen und Chancen nutzen.

Von Pflichten & Fristen: Mit Weitblick durchs Jahr
Über viele der Themen und Neuerungen, die für Unternehmen 2025 von besonderer Wichtigkeit sind, haben wir im Laufe des vergangenen Jahres bereits berichtet und im Detail für Sie beleuchtet. Um ihre Aktualität noch einmal in den Fokus zu bringen und Ihnen die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick zur Verfügung zu stellen, fassen wir die Top 3 an dieser Stelle kompakt zusammen:
• Empfang und Versand von E-Rechnungen
Seit dem 01. Januar 2025 muss Ihr Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen – dies schließt z. B. auch Vermieter, Ärzte und PV-Anlagenbetreiber ein. Wenn Sie 2026 einen Umsatz von mehr als € 800.000 erreichen, sind Sie ab 2027 zudem verpflichtet, selbst E-Rechnungen zu versenden. Dabei unbedingt zu beachten: Wer seine Rechnungen bereits im PDF-Format versendet und glaubt, das reiche aus, irrt. Denn eine digitale Rechnung ist noch lange keine E-Rechnung!
• Meldepflicht für Kassensysteme
Jeder Betrieb mit einer digitalen Kasse ist seit dem 01. Januar 2025 verpflichtet, diese seinem zuständigen Finanzamt zu melden. Alle vor dem 01. Juli 2025 angeschafften Systeme müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 übermittelt werden. Ab dem 01. Juli 2025 angeschaffte sowie außer Betrieb genommene Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. All dies gilt auch für gemietete und geleaste Kassensysteme.
• Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Seit November 2024 erhält jeder wirtschaftlich Tätige automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Dabei handelt es sich um eine steuerliche ID für Unternehmer, Freiberufler und Unternehmen, die als eindeutiges Identifizierungsmerkmal im Besteuerungsverfahren dient. Die W-IdNr. ist dementsprechend zukünftig auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen an die Finanzbehörden mitzuführen. Die Einführung erfolgt vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung, um Bürokratie abzubauen – für mehr Effizienz und Transparenz.
Welche Auswirkungen diese Neuerungen nun ganz konkret auf Ihr Unternehmen haben und wie sie umzusetzen sind, analysieren wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.
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