Steuerstrafrecht
Mit ttp sicher beraten
Wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet oder steht die Steuerfahndung zur Durchsuchung vor der Tür, heißt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Wir von ttp stehen hier von Anfang an mit einer sicheren Beratung an Ihrer Seite.
Zunächst einmal muss geklärt werden, ob der Tatverdacht begründet ist. Wird ein Strafverfahren eröffnet und Anklage erhoben, gehen die Behörden von einer Straftat aus. In dem dann folgenden Strafverfahren werden die bewiesene Tat und das Strafmaß festgestellt. Wir treten für Sie ein, denn je nach Art und Umfang der Tat kann immer noch eine straffreie Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreicht werden. Gemeinsam und mit fachlicher Expertise begleiten wir Sie für einen optimalen Ausgang im Verfahren.