Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
Analog und digital
Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) obliegt allen Kaufleuten i.S.d. HGB. Hierin ist neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch soweit gesetzlich vorgeschrieben der Anhang.
Wir erstellen für kleine, mittlere und große Unternehmen aller Unternehmensformen den handelsrechtlichen Jahresabschluss und entwickeln hieraus eine für das Finanzamt erforderliche Steuerbilanz.
Sie erhalten neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auch einen schriftlichen Erläuterungsbericht. Zudem können wir Ihnen bei Bedarf einen plausibilisierten Jahresabschluss unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer und des IDW-Standards IDW S7 erstellen.
Neben der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung beinhaltet unser Leistungsangebot:
- Erstellung von notwendigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung und elektronische Übermittlung der betrieblichen Steuererklärungen
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Hinterlegungs- bzw. Offenlegungsbilanz
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Steuerbilanz nach der E-Bilanz-Taxonomie
- Übermittlung der Jahresabschlussdaten an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
Außerdem können wir Ihnen zusätzlich die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen mit einer digitalen Unterschrift im pdf-Format zur weiteren Verwendung liefern.

E-Mail: m.enseleit(at)ttp.de
