Gestikulierende Person im Anzug Quadratisches Bild von zwei Personen die auf einem Taschenrechner tippen

Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen

Fundiert erläutert

Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und erstellen für Sie einen Erläuterungsbericht.

Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:

  • Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
  • Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
  • Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
Ihr Ansprechpartner
Martin Enseleit posiert vor der Kamera
Martin Enseleit
Steuerberater . Fachberater für Internationales Steuerrecht
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
Barbara Heller posiert vor der Kamera
Barbara Heller
Steuerberaterin
Fax: +49 (0) 4841 / 89 34-5
Ein ttpler steht mit Anzug im Büro
Thomas Grohmann
Steuerberater
Fax: +49 (0) 4641 / 92 66-66
Stefanie Kenzler posiert vor der Kamera
Stefanie Kenzler
Steuerberaterin
Fax: +49 (0) 4621 / 96 46-21
Christian Huschke posiert vor der Kamera
Dr. Christian Huschke
LL.M.
Steuerberater
Fax:
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