Gestikulierende Person im Anzug Quadratisches Bild von zwei Personen die auf einem Taschenrechner tippen

Steuerlicher Gewinn: Ermittlung und Erstellung

Gewinn nach Steuerrecht fundiert erläutert

Sind Sie von der Buchführungspflicht befreit bzw. haben die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten, ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie müssen hier nur Ihre Betriebseinnahmen- und ausgaben aufzeichnen.

Was bedeutet steuerlicher Gewinn?
Der steuerliche Gewinn ist diejenige gesetzlich definierte Summe, die ein Betrieb, ein Unternehmen oder ein Selbstständiger nach Abzug aller betriebsrelevanten Ausgaben von den Betriebseinnahmen erwirtschaftet. Dieser steuerrechtliche Gewinn dient dem Finanzamt als maßgebliche Grundlage zur Berechnung von Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.

Wie ermittelt sich der steuerliche Gewinn?
Die Ermittlung oder Berechnung des steuerlichen Gewinns erfolgt nach dem deutschen Einkommensteuergesetz (EstG) hauptsächlich auf zwei Wege:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR): Eher für kleinere Betriebe und Freiberufler gedacht werden hierbei die tatsächlichen Einnahmen des Unternehmens den Ausgaben gegenübergestellt.
  • Bilanzierung (oder: Bestandsvergleich): Diese Berechnungsform gilt für größere Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften. Bei der Bilanzierung wird der steuerliche Gewinn durch den Vergleich des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Ende des Vorjahres ermittelt – korrigiert um Einlagen und Entnahmen.

Was ist der Unterscheid zwischen steuerlichem und betrieblichem oder betriebswirtschaftlichem Gewinn?
Häufig weicht der Gewinn, den Sie für Ihre eigene Übersicht berechnen, – also der betriebliche, betriebswirtschaftliche oder handelsrechtliche Gewinn – vom Gewinn nach Steuerrecht ab. Denn: Das Finanzamt erkennt bestimmte Ausgaben in der Regel nur teilweise oder gar nicht als gewinnmindernd an. Dazu können beispielsweise Geschenke oder Bewirtungskosten gehören. Zudem sind bei Abschreibungen oft spezielle steuerliche Tabellen festgelegt, die von Ihren tatsächlichen Wertverlusten der Güter abweichen.

Steuerliche Gewinnermittlung mit ttp
Rund um den steuerlichen Gewinn unterstützen wie Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen, steuerrechtlichen Vorschriften und erstellen für Ihr Unternehmen einen Erläuterungsbericht. Neben der Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung bieten wir folgende zusätzliche Tätigkeiten an:

  • Übertragung der steuerlichen Gewinnermittlung in die finanzamtskonforme Anlage EÜR inkl. der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
  • Erstellung und elektronische Übermittlung von betrieblichen Steuererklärungen
  • Übermittlung der Gewinnermittlung an Kreditinstitute (digitaler Finanzbericht) im XBRL-Format
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter
Ihre Ansprechpartner
Barbara Heller, ttp Steuerberaterin Husum, posiert vor der Kamera
Barbara Heller
Steuerberaterin
Fax: +49 (0) 4841 / 89 34-5
Thomas Grohmann, ttp Steuerberater Süderbrarup, posiert vor der Kamera
Thomas Grohmann
Steuerberater
Fax: +49 (0) 4641 / 92 66-66
Stefanie Kenzler, ttp Steuerberaterin Schleswig, posiert vor der Kamera
Stefanie Kenzler
Steuerberaterin
Fax: +49 (0) 4621 / 96 46-21
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