Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung
Die nächste Generation im Blick
Die Übertragung von Vermögen und Unternehmen auf die nächste Generation kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen, die durch strategische Planungen reduziert oder vermieden werden können. So können durch Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die persönlichen Freibeträge mehrfach ausgenutzt werden. Ist die vollständige Abgabe von Vermögen und / oder Bestimmung nicht gewünscht, besteht z. B. die Möglichkeit, die nächste Generation an einer Familiengesellschaft zu beteiligen, in der das Vermögen oder ein Teil hiervon gebündelt wird.
Auch Jahre nach dem Erbanfall können Tatbestände eintreten, die zu einer rückwirkenden Entstehung oder Erhöhung der Erbschaftsteuerbelastung führen. Unser Beratungsangebot umfasst daher auch die Gestaltung erbschaftsteuerlicher Begünstigungstatbestände (Betriebsvermögensverschonung, Verwaltungsvermögenstest, Lohnsummengrenze, Behaltefrist).
Videoclip
In diesem kurzen Videoclip zur Vermögensnachfolge fassen Michael Heil und Carsten Theilen das Wichtigste für Sie zusammen und erklären, wo Beratungsschwerpunkte liegen sollten.
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