Gestikulierende Person im Anzug Quadratisches Bild von zwei Personen die auf einem Taschenrechner tippen

Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung

Die nächste Generation im Blick

Die Übertragung von Vermögen und Unternehmen auf die nächste Generation kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen, die durch strategische Planungen reduziert oder vermieden werden können. So können durch Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die persönlichen Freibeträge mehrfach ausgenutzt werden. Ist die vollständige Abgabe von Vermögen und / oder Bestimmung nicht gewünscht, besteht z. B. die Möglichkeit, die nächste Generation an einer Familiengesellschaft zu beteiligen, in der das Vermögen oder ein Teil hiervon gebündelt wird.

Auch Jahre nach dem Erbanfall können Tatbestände eintreten, die zu einer rückwirkenden Entstehung oder Erhöhung der Erbschaftsteuerbelastung führen. Unser Beratungsangebot umfasst daher auch die Gestaltung erbschaftsteuerlicher Begünstigungstatbestände (Betriebsvermögensverschonung, Verwaltungsvermögenstest, Lohnsummengrenze, Behaltefrist).

Videoclip

In diesem kurzen Videoclip zur Vermögensnachfolge fassen Michael Heil und Carsten Theilen das Wichtigste für Sie zusammen und erklären, wo Beratungsschwerpunkte liegen sollten.

Michael Heil im Interview
Ihr Ansprechpartner
Michael Heil posiert vor der Kamera
Michael E. Heil
Dipl.-Betriebswirt
Wirtschaftsprüfer . Steuerberater . Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
Frank Hansen posiert vor der Kamera
Frank Hansen
Dipl.-Betriebswirt . LL.M.
Wirtschaftsprüfer . Steuerberater . Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
Fax: +49 (0) 4621 / 96 46-21
Petra Hansen lächelt in die Kamera
Petra Hansen
Steuerberaterin . Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
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