EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Richtlinie (EU) 2024/825 soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen und ihnen verlässlichere Informationen für Kaufentscheidungen geben.
In Deutschland ist die Richtlinie inzwischen durch Änderungen im Wettbewerbs- und Verbraucherrecht umgesetzt. Die neuen Vorgaben werden ab dem 27. September 2026 angewendet.
Was bedeutet EmpCo für Unternehmen?
Die EmpCo-Richtlinie verschärft insbesondere die Anforderungen an die Verbraucherkommunikation. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig genauer, nachvollziehbarer und belegbar sein. Betroffen sein können unter anderem:
- Aussagen in Werbekampagnen, auf Produktverpackungen und in Onlineshops
- Websites, Social Media, Produkt- und Markennamen
- Nachhaltigkeitssiegel und eigene Labels
- Aussagen zur Klimaneutralität oder zu künftigen Umweltzielen
Der zentrale Prüfmaßstab lautet: Kann das Unternehmen die Aussage inhaltlich, methodisch und organisatorisch nachvollziehbar belegen?
Allgemeine Umweltversprechen reichen künftig nicht mehr aus
Begriffe wie „grün“, „öko“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirken positiv, sagen aber oft wenig über die tatsächliche Umweltleistung aus. Künftig müssen solche Aussagen genauer erläutert und nachvollziehbar belegt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass sie als irreführend gelten.
Auch Claims und Siegel müssen überzeugen
Werbeaussagen wie „klimafreundliche Verpackung“ sollten klar erkennen lassen, worin der Umweltvorteil besteht. Je konkreter die Aussage und je besser sie durch Fakten gestützt wird, desto geringer ist das rechtliche Risiko.
Auch Nachhaltigkeitssiegel geraten stärker in den Fokus. Unternehmen sollten prüfen, wer das Siegel vergibt, welche Kriterien dahinterstehen und ob eine unabhängige Kontrolle erfolgt. Verlässliche und transparente Zertifizierungssysteme gewinnen künftig deutlich an Bedeutung.
Zukunftsversprechen brauchen einen realistischen Zielpfad
Besonders anspruchsvoll sind Aussagen über künftige Umweltleistungen, etwa „Wir sind bis 2040 klimaneutral“ oder „Bis 2030 senken wir unsere CO2-Emissionen um 50 Prozent“. Solche Ziele dürfen nicht nur als ambitioniertes Versprechen formuliert werden. Sie müssen auf klaren, objektiven, überprüfbaren und öffentlich zugänglichen Verpflichtungen beruhen.
Ein belastbarer Zielpfad sollte insbesondere erkennen lassen:
- Ausgangsbasis und Systemgrenzen
- messbare und zeitgebundene Zwischenziele
- konkrete Maßnahmen und ausreichende Ressourcen
- Messung, Dokumentation und regelmäßige externe Überprüfung
- Produktbezogene Klimaneutralität ist besonders sensibel
Die EmpCo-Vorgaben schränken bestimmte produktbezogene Klimaaussagen ein, wenn die behauptete Umweltwirkung allein oder maßgeblich auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Klimaziele sind davon nicht automatisch in gleicher Weise erfasst. Sie müssen jedoch ebenfalls zutreffend, nachvollziehbar und nicht irreführend kommuniziert werden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen sollten ihre Kommunikation jetzt systematisch erfassen und prüfen. Dazu gehören nicht nur klassische Werbeanzeigen, sondern auch Websites, Social Media, Produktnamen, Verpackungen, Verkaufsunterlagen, Angebote und Händlerinformationen.
- Claims vollständig inventarisieren und nach Risiko klassifizieren
- Datenquellen, Methoden, Systemgrenzen und Annahmen dokumentieren
- Zukunftsziele mit Maßnahmen, Zwischenzielen und Ressourcen hinterlegen
- klare Freigabeprozesse unter Einbindung von ESG, Recht und Compliance festlegen
Fazit: Weniger Werbeversprechen, mehr belastbare Information
Die EmpCo-Richtlinie beendet nicht die Kommunikation über Nachhaltigkeit. Sie verändert vielmehr die Anforderungen an ihre Qualität. Wer jetzt seine Claims inventarisiert, Nachweise strukturiert und klare Freigabeprozesse etabliert, reduziert rechtliche und reputative Risiken und macht Nachhaltigkeitskommunikation glaubwürdiger.