Ein Testament formvollendet aufzusetzen, das macht Mühe – und kostet im Falle einer notariellen Beurkundung auch noch Gebühren. Liegt keines vor, greift die gesetzliche Erbfolge, nach deren Rangordnung die Familienmitglieder bedacht werden. Ist ein Testament also überflüssig? Diese Frage muss jeder für sich beantworten, sollte sich vorab jedoch über die folgenden Punkte Gedanken gemacht haben:
Punkt eins betrifft alle, die Immobilien besitzen und es ihren Erben mit einem notariellen Testament etwas leichter machen wollen. Denn dieses ist im Zweifel günstiger als die Gebühren, die seitens der Erben fällig werden, um einen Erbschein vom Nachlassgericht zu erhalten. Dieser ist wiederum Voraussetzung für das Umschreiben von Immobilien im Grundbuch.
Punkt zwei betrifft das persönlich gewünschte Maß an Gestaltungsfreiheit. Via Testament kann frei festgelegt werden, wer etwas erben soll, in welcher Form und unter welchen Bedingungen. Auch gesetzlich nicht erbberechtigte Personen können so bedacht werden – bis hin zur eigenen Katze, wie es ein berühmter Modeschöpfer vorgemacht hat. Ebenso können zwar erbberechtigte, aber unliebsame Nachfahren – teilweise – vom Erbe ausgeschlossen werden.