Eine Person am Steuer eines Autos.
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„Ihren Führerschein bitte!“

Warum Arbeitgeber die Fahrerlaubnis ihrer Mitarbeitenden regelmäßig kontrollieren müssen

Mitarbeiter durch ein schickes Dienstfahrzeug motivieren? Den Azubi auf eine spontane Botenfahrt schicken? Ob Firmenwagen oder Poolauto, das von mehreren Mitarbeitern genutzt wird: In beiden Fällen ist der Arbeitgeber vor der Überlassung verpflichtet, den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu kontrollieren. Und das nicht nur bei der ersten Fahrt, sondern regelmäßig. Dabei ist der Führerschein im Original vorzulegen und die Prüfung schriftlich zu dokumentieren.

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Für Speditionen, Fahrdienste und Branchen, in denen Mobilität zum Kerngeschäft zählt, ist das Thema Führerscheinkontrolle in der Regel eine Selbstverständlichkeit, doch auch alle anderen Unternehmen sollten dieses in ihre Routinen mit aufnehmen. Warum, das erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Volle Haftung der Geschäftsführung, auch bei halben Sachen

Unabhängig davon, ob ein Firmenfahrzeug von einem oder mehreren Mitarbeitenden genutzt wird, gilt der Arbeitgeber als Halter und ist somit in der Halterhaftung.

Fehlende Kontrolle einer gültigen Fahrerlaubnis kann damit unangenehme Konsequenzen haben – und das nicht nur monetär. Geschieht ein Unfall mit einem Dienstwagen und es stellt sich heraus, dass der Arbeitnehmer, der am Steuer saß, keine Fahrerlaubnis besitzt, erlischt zum einen der Versicherungsschutz für den betroffenen Dienstwagen. Zum anderen macht sich der Geschäftsführer durch Fahrlässigkeit nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar.


Digitale Tools erleichtern die Umsetzung

Doch wie lässt sich die Kontrolle in der Praxis am besten in den Arbeitsalltag integrieren und in welcher Häufigkeit? Hierzu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Empfehlung lautet, die Überprüfung der Fahrerlaubnis im Original bei fest zugeordneten Dienstfahrzeugen mindestens zweimal jährlich durchzuführen. Bei Poolfahrzeugen sollte die Prüfung sogar vor jeder Fahrzeugüberlassung erfolgen.

Die praktische Durchführung kann manuell erfolgen, durch das Vorzeigen bei der zuständigen Person im Betrieb, oder aber mithilfe einer elektronischen Lösung, die gerade in größeren Unternehmen für deutliche Zeitersparnis sorgt sowie die Regelmäßigkeit der Erfassung gewährleistet. Üblicherweise erfolgt diese via Smartphone. So erhalten die betreffenden Mitarbeitenden eine Benachrichtigung und können über eine App ihren Führerschein registrieren. Die App erkennt dabei, ob ein Originalführerschein vorgelegen hat. Wird dieser Vorgang nicht durchgeführt, werden Vorgesetzte automatisch darüber benachrichtigt.

16. August 2023
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Thomas Bertram
Rechtsanwalt
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