Wer eine Vielzahl an Verkäufen bei eBay tätigt, kann, ohne es zu wollen, zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer werden (sofern man es nicht ohnehin schon aus anderen Gründen ist).


#gutzuwissen , #Steuerberatung
Wann man bei eBay als Unternehmer gilt

Den Ausschlag dafür gibt nicht etwa das eine K.o.-Kriterium, sondern das „Gesamtbild der Verhältnisse“. Dieses setzt sich aus verschiedenen, nicht abschließend festgelegten Kriterien zusammen, die je nach Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft sprechen. Es existiert somit keine festgelegte Grenze, die bestimmt, ab wann man kein Privatverkäufer mehr ist.
eBay, Umsatzsteuer? Wenn Sie jetzt hellhörig geworden sind, verschafft Ihnen ttp hier einen ersten Überblick:
Viele Verkäufe bei eBay: Umsatzsteuer kann schnell fällig werden
Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Dazu zählt jede nachhaltige Tätigkeit, die zur Erzielung von Einnahmen dient. Auch hier ist wieder das besagte „Gesamtbild der Verhältnisse“ entscheidend.
Bezogen auf den Verkauf auf Internet-Plattformen bedeutet nachhaltige Tätigkeit einen nicht nur vorübergehenden, sondern auf Dauer angelegten Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen. Ob bereits beim Einkauf der Ware eine Wiederverkaufsabsicht bestand, ist aus umsatzsteuerlicher Sicht ebenso irrelevant wie eine Gewinnerzielungsabsicht.
Bei jedem eBay-Verkauf als umsatzsteuerlicher Unternehmer ist in der Folge die gesetzliche Umsatzsteuer auszuweisen (z. B. 19 % für die meisten Waren und Dienstleistungen, 7 % für ermäßigte Produkte wie Bücher). Und diese eingenommene Umsatzsteuer ist dann in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und später in der Jahreserklärung an das Finanzamt abzuführen.
Grenzfall: eBay Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer
Für ein eBay-Kleingewerbe wird keine Umsatzsteuer fällig. Voraussetzung für das Vorliegen eines Kleingewerbes ist, dass die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr € 22.000,00 nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als € 50.000,00 betragen werden. Solange er nicht selbst bei eBay Umsatzsteuer von seinen Kunden verlangt – also nicht in seiner Rechnung ausweist –, ist der eBay-Kleinunternehmer nicht verpflichtet, diese an das Finanzamt zu entrichten. Der Kleinunternehmer muss aber in Rechnungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass er von der sogenannten eBay-Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Im Gegenzug für diese Erleichterung kann er jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen, z.B. für gezahlte ebay-Gebühren oder Einkäufe. Bei großen Investitionen kann es daher dennoch sinnvoll sein, auf das „Privileg“ eBay-Kleingewerbe zu verzichten. Man muss dann zwar Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, kann aber auch die Vorsteuer aus den erhaltenen Rechnungen ziehen.
Aber Obacht: Eine solche Entscheidung bindet den Unternehmer für 5 Jahre!
Zudem kann ein Unternehmer nur in einem Staat als Kleinunternehmer gelten. Durch zusätzliche umsatzsteuerlich relevante Geschäfte mit dem Ausland fallen die o. g. Erleichterungen größtenteils weg.
eBay-Gebühren: Umsatzsteuer ja oder nein?
Privaten Mitgliedern stellt eBay 17 % Umsatzsteuer auf seine Gebühren in Rechnung.
Hintergrund für den ungewöhnlichen Steuersatz ist, dass die Leistung von eBay als Firma mit Ansässigkeit in Luxemburg erbracht wird.
Bei gewerblichen Mitgliedern enthalten die Gebühren keine Umsatzsteuer, wenn eBay seinen Sitz im Ausland hat. Bezieht ein Unternehmer eine Leistung von einem im Ausland ansässigen Unternehmen, sieht das Umsatzsteuerrecht vor, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen hat (Reverse-Charge-Verfahren). Denn beim Reverse-Charge-Verfahren ist nicht der Leistungserbringer (hier eBay), sondern der Leistungsempfänger (Verkäufer) für die Umsatzsteuer verantwortlich. Dementsprechend muss das gewerbliche Mitglied die 19 % Umsatzsteuer aus der Gebührenrechnung an das Finanzamt zahlen. Die Behandlung der Vorsteuer hängt davon ab, ob es sich um einen Kleinunternehmer oder Regelunternehmer handelt.
- Kleinunternehmer können die in den eBay-Gebühren enthaltene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen, da keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
- Regelunternehmer können die in den eBay-Gebühren enthaltene Umsatzsteuer (19 %) als Vorsteuer abziehen, sofern die Rechnung korrekt ist.
Aber wie verhält es sich bei eBay-Gebühren mit der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer?
Auch diese sind, obwohl ihnen aufgrund ihrer umsatzsteuerlichen Sonderstellung kein Vorsteuerabzug zusteht, verpflichtet, die Regelungen zur Umsatzsteuer zu beachten. Sie müssen also Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, in denen sie als Kleinunternehmer die Beträge aus den eBay-Gebühren anmelden.
Und ein vermeintlich privater Verkäufer, bei dem sich im Nachhinein herausstellt, dass er eigentlich gewerblich tätig ist? Der muss leider doppelt zahlen – zum einen die bereits entrichtete luxemburgische Umsatzsteuer an den Betreiber der Internet-Plattform, zum anderen die deutsche Umsatzsteuer auf die Rechnung von eBay. Um das im Vorfeld zu vermeiden, werden Rechnungen ohne Ausweis der luxemburgischen Umsatzsteuer übrigens erst ab Vorlage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von eBay ausgestellt.
Hinweis: Der Übergang der Steuerschuldnerschaft kann in diesen Fällen nicht durch Einrichtung eines privaten eBay-Mitgliedskontos vermieden werden!