Lang, lang ist es her: Die letzte Berechnung der Einheitswerte, auf deren Basis die Grundsteuer heute ermittelt wird, wurde in Westdeutschland 1964, in Ostdeutschland 1935 vorgenommen. Diesen Zustand erachtete das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und forderte daher eine gesetzliche Neuregelung, das Grundsteuer-Reformgesetz. Mit diesem wird nun eine Neubewertung der Grundstücke zum 01.01.2022 vorgegeben. In Folge dessen werden ab dem Jahr 2025 neue Regeln für die Grundsteuer gelten. Doch was heißt das für Sie als Eigentümer? Zunächst einmal, dass in diesem Jahr kein Weg daran vorbeiführt, sich mit dem Thema Grundsteuer zu beschäftigen, denn Sie sind verpflichtet, eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abzugeben.
Darum geht es
Die Teilnahme am Neubewertungsverfahren ist obligatorisch – einerlei, ob Sie ein privat genutztes, betriebliches, land- oder forstwirtschaftliches Grundstück besitzen. Da auf Basis Ihrer Erklärung die zukünftige Festsetzung der Grundsteuer vorgenommen wird, kommt dieser eine hohe Bedeutung zu. Somit sind vollständige und fehlerfreie Angaben essentiell: die Steuernummer des Grundbesitzes, Lage, Fläche und Art des Grundstücks, Bodenrichtwert, Baujahr etc.
Das ist zu tun
Nach Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen sind diese ab dem 01.07.2022 elektronisch per ELSTER einzureichen. Die Frist endet am 31.10.2022. Wer es versäumt, die erforderlichen Daten fristgerecht abzugeben, riskiert eine Geldstrafe.
Klingt kompliziert? Gerne steht Ihnen ttp bei diesem Thema beratend zur Seite. Senden Sie uns bei Interesse einfach eine E-Mail an grundsteuer(at)ttp.de