Das ttp Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht
Unsere Angebote aus dem Bereich Gesellschaftsrecht richten sich an Personengesellschaften (z. B. KG, GmbH & Co. KG), Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und Unternehmensgruppen. Gerne unterstützen unsere Experten hier bei der Wahl der idealen Gesellschaftsform. Welche in Frage kommt, muss individuell abgewogen werden. Dabei spielen Geschäftszweck, Haftung, Steuern und Kosten eine wesentliche Rolle, weswegen das Hinzuziehen von Experten unbedingt empfohlen ist.
Unsere Juristen begleiten und betreuen aber auch bereits errichtete Gesellschaften – im laufenden Betrieb, projektbezogen, bei der Liquidation oder bei der Abwicklung. Selbstverständlich bieten wir Gesellschaften auch alle notariellen Dienstleistungen (Beurkundungen, Beglaubigungen und mehr) an.
Checkliste: Schritt für Schritt zur GmbH
Eine Frage, die unseren Fachleuten sehr häufig gestellt wird, ist die, wie man eigentlich konkret beim Gründen einer GmbH vorgehen muss und was man dabei alles beachten sollte. Einen kurzen, exemplarischen Leitfaden haben wir hier für Sie zusammengestellt. (Eine individuelle Betreuung durch einen Anwalt bzw. Notar ist jedoch immer ratsam.)
- Gründen.
Dafür reicht bereits – im Gegensatz zu vielen anderen Gesellschaftsformen – ein einziger Gesellschafter.
- Unternehmensnamen festlegen.
Welcher Name repräsentiert Ihre Geschäftsidee am besten? Bei der Wahl ist darauf achten, keine Marken- oder Namensrechte zu verletzen bzw. sich diese von Anfang an zu sichern. Auch hier beraten Sie die ttp Rechtsanwälte gern: Mehr zum Markenrecht
- Höhe des Stammkapitals bestimmen.
Das Gesetz sieht ein Mindeststammkapital von € 25.000 vor. Nur die Hälfte muss jedoch eingezahlt werden. Das Stammkapital kann auch in Form einer Sacheinlage (Grundstück, Maschine, Patent) eingebracht werden.
- Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags festlegen.
Der Vertrag enthält die wichtigsten Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten Gesellschaftern und Geschäftsführern. Beispielsweise kann eine von der Beteiligungsquote abweichende Gewinnverteilung im Vertrag festgelegt werden.
- Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen.
Auch hier gilt der Grundsatz, Geschäftliches und Privates zu trennen. Daher ist für die GmbH ein separates Konto zu eröffnen und das Stammkapital auf dieses einzuzahlen. Den Nachweis brauchen Sie auch für den Besuch beim Notar.
- Notar besuchen.
Der bereits geschriebene Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Außerdem muss die GmbH im Handelsregister angemeldet werden; auch dies übernimmt der Notar. Übrigens: Beurkundungspflichtige Vorgänge wie diese sind seit Neuestem auch online möglich. Lesen Sie hier mehr dazu.
- Mit der Handelsregisteranmeldung das zuständige Gewerbeamt und die IHK oder HWK aufsuchen.
Das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens darf natürlich nicht fehlen.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Gründung oder zum Gesellschaftsrecht? Wenden Sie sich vertrauensvoll an die ttp Ansprechpartner.