Verkäufe über eBay

Je nachdem, in welchem Umfang Gegenstände über eBay veräußert werden, kann hierdurch eine Unternehmereigenschaft des Verkäufers ausgelöst werden, sofern der eBay-Verkäufer nicht bereits aus anderen Gründen Unternehmer im Sinne des USt-Gesetzes ist.

Die Beurteilung erfolgt nach dem „Gesamtbild der Verhältnisse”, wobei verschiedene nicht abschließend festgelegte Kriterien zu würdigen sind, die je nach Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft sprechen.

Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist hiernach jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Dabei ist eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit jede nachhaltige Tätigkeit, die zur Erzielung von Einnahmen dient, selbst, wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Ob die Betätigung die Eigenschaften der Nachhaltigkeit erfüllt, richtet sich am Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls.

Für den Verkauf auf Internet-Plattformen hat sich der BFH dahingehend geäußert, dass beim nicht nur vorübergehenden, sondern auf Dauer angelegten Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen von der Nachhaltigkeit der Tätigkeit auszugehen ist. Die Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers hängt jedoch nicht davon ab, ob er bereits beim Einkauf seiner Ware eine Wiederverkaufsabsicht hatte. Auch eine Gewinnerzielungsabsicht ist für die umsatzsteuerliche Würdigung nicht von Bedeutung.

Ist ein Ebay-Verkäufer umsatzsteuerlicher Unternehmer, so löst jeder Verkauf in der Regel eine Steuerbelastung in Höhe von 19 % aus, die der eBay-Verkäufer an das Finanzamt zu entrichten hat.

Kleinunternehmer

Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn es sich bei dem eBay-Verkäufer um einen sog. Kleinunternehmer handelt. Dies ist der Fall, wenn die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr € 17.500,00 nicht überstiegen haben und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als € 50.000,00 betragen werden. Aufgrund der geringen Umsätze ist der Kleinunternehmer nicht verpflichtet, USt abzuführen solange er sie nicht von seinen Kunden verlangt. In Rechnungen muss er ausdrücklich darauf hinweisen, dass er von der sog. Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Im Gegenzug dazu ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. In diesem Fall muss USt an das Finanzamt abgeführt werden, der Unternehmer ist im Gegenzug dazu zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies ist vor allem bei großen Investitionen sinnvoll. Die Entscheidung, auf die Anwendung der Regelung zu verzichten, bindet den Unternehmer für 5 Jahre.

Zu beachten ist zudem, dass ein Unternehmer nur in einem Staat als Kleinunternehmer gelten kann. Sobald ein Kleinunternehmer im Sinne des deutschen USt-Rechts Rechtsgeschäfte mit dem Ausland tätigt, fallen die o. g. Erleichterungen größtenteils weg.

Vorsicht bei Umsatzsteuer auf Ebay-Gebühren

Während eBay privaten eBay-Mitgliedern 15 % USt in Rechnung stellt, erhebt eBay von gewerblichen eBay-Mitgliedern keine Umsatzsteuer. Hintergrund dieser unterschiedlichen steuerlichen Beurteilung ist, dass die Leistung von einer Firma mit Ansässigkeit in Luxemburg erbracht wird.

Das Umsatzsteuerrecht sieht in den Fällen, in denen ein Unternehmer eine Leistung von einem im Ausland ansässigen Unternehmen bezieht, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen hat (Reverse-Charge-Verfahren). Ist das gewerbliche eBay-Mitglied zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann es in gleicher Höhe die Vorsteuer geltend machen.

Auch gewerbliche eBay-Mitglieder, die sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer haben registrieren lassen, sind verpflichtet, die USt auf den Nettorechnungsbetrag abzuführen. Der Vorsteuerabzug steht ihm aufgrund seiner umsatzsteuerlichen Sonderstellung nicht zu. Mit anderen Worten bedeutet das, dass er trotz Kleinunternehmer-Privileg USt-Voranmeldungen abgeben muss, in denen er nur die USt auf eBay-Gebühren anmeldet und an das Finanzamt abführt.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein vermeintlich privater Verkäufer tatsächlich gewerblich tätig ist, so schuldet er die deutsche Umsatzsteuer auf die Rechnung von eBay unabhängig davon, ob er bereits luxemburgische Umsatzsteuer an den Betreiber der Internet-Plattform bezahlt hat. Rechnungen ohne Ausweis der luxemburgischen Umsatzsteuer werden aber erst ab Vorlage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay ausgestellt werden.

Tipp: Der Übergang der Steuerschuldnerschaft kann nicht durch Einrichtung eines privaten eBay-Mitgliedskontos vermieden werden. Vielmehr ist in diesen Fällen – neben der in der Rechnung ausgewiesenen luxemburgischen Umsatzsteuer – auch die deutsche Umsatzsteuer zu entrichten.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief April 2014.

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