Verboten! – Keine Werbung mit „30 % Rabatt auf (fast) alles“

OLG Köln, Urteil vom 20.04.2018, Az.: 6 U 153/17

Nach einer Entscheidung des OLG Köln darf ein Möbelhaus nicht mit der Gewährung von 30 % auf „fast alles“ werben, wenn in einer Anmerkung zur Werbung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgeschlossen sind.

Der Möbelmarkt hatte in einem Prospekt damit geworben "30 % Rabatt auf fast alles" zu gewähren, wobei sich das Wort "fast" senkrecht gedruckt im Knick des gefalteten Prospektes befand und deutlich kleiner und dünner gestaltet war als der Rest des Textes. Bereits diese Gestaltung könnte eine Irreführung darstellen, was das Gericht aber bei seiner Entscheidung offen ließ.

Denn jedenfalls entstehe nach Ansicht der Richter ein irreführender Eindruck durch die zugehörige Sprechblase, in der ausgeführt wurde, den Rabatt gebe es "auch auf Polstermöbel, Wohnwände, Küchen, Schlafzimmer, Stühle, Tische…[es folgen weitere Produktkategorien]… einfach auf fast alles".

Diese Aufzählung könne der Verbraucher nur dahin verstehen, so das OLG, dass der Rabatt uneingeschränkt gelten solle mit Ausnahme der in der Aufzählung nicht genannten Produktkategorien wie etwa Gartenmöbel. Tatsächlich ergab sich aber aus einer Anmerkung zu der Werbung, dass es zahlreiche weitere Einschränkungen des Rabatts gab. Zu diesen Ausnahmen gehörten nicht nur bereits reduzierte Waren und alle Angebote aus den Prospekten, Mailings und Anzeigen des Möbelmarktes, sondern es waren auch die Artikel von 40 namentlich genannten Herstellern von dem Rabatt ausgenommen worden.

Das Gericht führte aus, dass die Angaben zum Preisnachlass im Blickfang der Werbung objektiv falsch im Sinne einer sogenannten dreisten Lüge seien, d. h. einer objektiven Unrichtigkeit, für die kein vernünftiger Anlass bestanden habe. Eine solche Falschangabe könne auch nicht durch einen erläuternden Zusatz richtig gestellt werden.

Die Revision gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juni 2018.

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