Tatsächlicher Vollzug

Für die steuerliche Anerkennung ist darüber hinaus erforderlich, dass der Vertragsinhalt tatsächlich vollzogen wird.

Daher muss z. B. für die Anerkennung des Vollzugs des Arbeitsvertrags die Vergütung zu dem jeweiligen vereinbarten Auszahlungszeitpunkt tatsächlich ausgezahlt werden, d. h. sie muss so in den Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Angehörigen gelangen, dass dieser frei darüber verfügen kann. Die Überweisung auf ein Oder-Konto, das der Arbeitnehmer- Ehegatte mit seinem Arbeitgeber-Ehegatten führt, ist hierbei steuerlich anzuerkennen. Neben der tatsächlichen Auszahlung der Vergütung ist die Abführung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben erforderlich.

Auch ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen muss für die steuerliche Anerkennung ernsthaft durchgeführt werden. Erfolgen die Mietzahlungen nicht oder nur unregelmäßig, kann dies zur steuerlichen Nichtanerkennung führen.

Tipp: Verträge unter nahen Angehörigen bieten ein hohes Potenzial zur Steuer- optimierung. Die kritische Prüfung solcher Verträge von Seiten der Finanzbehörde erfordert eine sorgfältige Vertragsgestaltung. Wir empfehlen daher, bestehende Verträge in regelmäßigen Abständen im Hinblick auf ihre inhaltliche Überein- stimmung mit dem aktuellen Rechtsstand zu überprüfen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juni 2010. 
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