Nicht alles Gold was glänzt: Keine Farbmarke „Gold“ für den „Lindt-Oster-Hasen“

OLG München, Urteil vom 30.07.2020, Az.: 29 U 6389/19

Obwohl er uns bereits lange vor Ostern in allen Supermärkten golden entgegenleuchtet, ist der goldene Osterhase des Schweizer Schokoherstellers Lindt & Sprüngli keine geschützte Farbmarke, wie das OLG München nun entschied. Damit ist der Weg auch weiterhin frei für goldige Schokohasen anderer Schokoladenhersteller.

Das OLG kam zur Feststellung, dass die Goldfarbe nicht unmissverständlich auch zur Identität der Marke gehöre. Der Hersteller hatte per Gutachten extra nachweisen wollen, dass die Goldfarbe vom angesprochenen Konsumenten stark mit der Farbe verbunden werde. Das Gericht sah dies jedoch anders, denn Lindt & Sprüngli habe – anders als beim „Milka-Lila“, „Nivea-Blau“ oder „Telekom-Magenta“ – gerade auch andersfarbige Produkte im Sortiment.

Ob die Entscheidung rechtkräftig ist, ist diesseits nicht bekannt.
 

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief September 2020.

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