Gesetzliche Neuerungen im August

Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer

Aus der geänderten EU-Entsenderichtline geht hervor, dass nach Deutschland entsandte Beschäftigte von August 2020 an einen Anspruch auf einen Tariflohn haben. Zudem erhalten sie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schmutz- und Gefahrenzulagen. Reisekosten für Dienstreisen im Inland übernehmen die Unternehmen – Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Grundsätzlich gelten für Beschäftigte aus dem Ausland künftig nach zwölf Monaten Beschäftigung alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Eine Ausnahme sind die Fernfahrer. Am 30.07.2020 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Auszubildende

Die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe werden ab dem 01.08.2020 erhöht. Zudem steigen das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung sowie die Kinderbetreuungskosten während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Aber auch Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen profitieren durch höhere Zuschüsse zur Vergütung.

Aufstiegs-BaföG

Mit der Reform des Aufstiegs-BaföG verdoppelt sich zum einen der Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag, zum anderen erhöht sich der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von € 130,00 auf € 150,00. Außerdem sind ab August 2020 die Möglichkeiten zur Stundung oder zum Erlass bei der Rückzahlung der erhaltenen BAföG-Mittel nun größer. Des Weiteren ist eine Förderung bis zum „Master-Niveau" über alle Stufen der beruflichen Qualifizierung hinweg nunmehr möglich.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief August 2020.

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