Keine steuerliche Ermäßigung für Handwerkerleistungen bei Neubau

Lassen Sie in Ihrer eigenen oder angemieteten Wohnung Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführen, können Sie Ihre Einkommensteuerbelastung um 20 % des Arbeitslohns incl. USt, max. jedoch um € 1.200,00 pro Jahr, reduzieren. Diese steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, wonach Aufwendungen für die private Lebensführung steuerlich nicht abgesetzt werden dürfen; insoweit kommt eine Auslegung über den Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift hinaus nicht in Betracht.

Zu den begünstigten Leistungen zählen nicht nur Arbeiten am Gebäude selbst, wie z. B. Malerarbeiten, Dachdeckerleistungen und Austausch des Teppichbodens, sondern auch die Reparatur von Haushaltsgegenständen, wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fern- seher, PC etc.

Vor diesem Hintergrund machte ein Ehepaar in ihrer Einkommensteuererklärung 2008 den geschätzten Lohnkostenanteil für den Einbau der Küche in ihrem im gleichen Jahr fertiggestellten Einfamilienhaus als begünstigte Handwerkerleistung geltend.

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht wies mit seinem Urteil vom 02. Februar 2011 die Klage ab, da Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit einem Neubau erbracht werden, nicht begünstigt sind. Im Streitfall bestand ein solcher Zusammenhang mit einem Neubau. Die Küche wurde im November 2008 eingebaut, und die Fertigstellung des Hauses erfolgte im Dezember 2008. Es kommt nicht darauf an, ob die Einbauküche auch woanders hätte eingebaut werden können und ob es sich bei den Kosten für die Einbauküche um Herstellungskosten oder aber sonstige Kosten handelt.

Tipp: Seit dem 01. Januar 2011 gibt es für alle öffentlich geförderten Maßnahmen, für die ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird, keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen mehr. Neben dem CO2- Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank betrifft dies auch Förder- programme wie „Altersgerecht umbauen“, die Förderung energetischer Renovierung oder vergleichbare Programme der Länder oder Kommunen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief August 2011. 
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