Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2019

Ab Juli 2019 gibt es ein paar gesetzliche Änderungen. Einige wollen wir Ihnen hier gerne vorstellen:

Anhebung des Kindergeldes und höherer Kinderzuschlag

In einer ersten Stufe wird das Kindergeld um zehn Euro monatlich erhöht, was einer Erhöhung von ca. 5 % entspricht. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien dann € 204,00 statt bisher € 194,00 monatlich. Für das dritte Kind sind es € 210,00 statt bisher € 200,00 und für jedes weitere € 235,00 statt € 225,00. Eine zweite Stufe für eine Erhöhung ist zum 01.01.2021 vorgesehen. Ebenfalls in einer ersten Stufe wird der Kinderzuschlag auf maximal € 185,00 pro Kind erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die zweite Stufe der Reform folgt hier dann zum 01.01.2020.

Rentenempfänger erhalten mehr Geld

Nicht nur die Eltern bekommen mehr Geld, auch die Renten sind zum 01.07.2019 gestiegen. In den alten Bundesländern beträgt die Erhöhung 3,18 %. Der Rentenwert im Westen Deutschlands beträgt dann € 33,05. In den ostdeutschen Ländern sind die Renten um 3,91 % gestiegen. Hier liegt der Rentenwert damit bei € 31,89.

Beitragsentlastung für Geringverdiener

Geringverdiener werden zum 01.07.2019 entlastet und müssen weniger Sozialabgaben zahlen. Künftig zahlen sie bei einem Entgelt von € 450,00 bis € 1.300,00 geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig ist geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

Bundesweites Mindestentgelt im Gerüstbauer-Handwerk

Der Mindestlohn im Gerüstbau steigt ebenfalls. Seit Monatsbeginn beträgt er hier € 11,88 pro Stunde. Die Entgeltuntergrenze gilt für alle in Deutschland Beschäftigten – auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden.

Monatlicher Pfändungsfreibetrag steigt

Schuldner können ab sofort mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten und vor Pfändungen schützen. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf € 1.178,59 für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich € 443,57 und um je € 247,12 monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juli 2019.

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