Fristlose Kündigung eines Auszubildenden nach beleidigenden Facebook-Äußerungen wirksam

Einem Auszubildenden, der seinen Ausbilder auf Facebook beleidigt, kann fristlos gekündigt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm am 10. Oktober 2012 entschieden (Az. 5 Sa 451/12). Der Auszubildende hatte geschrieben, der Ausbilder sei ein „Menschenschinder und Ausbeuter“.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Mai 2013.

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