Deutsches Patentamt bestätigt DFB-Adler-Logo

Der Deutsche Fußball Bund (DFB) hat für sich den auf den Trikots der Deutschen Fußballnationalmannschaft prangenden Adler (DFB-Adler-Logo) als Marke sowohl bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als auch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) schützen lassen.

Nachdem die Supermarktkette „real“ (Metro-Group) im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 Fanbekleidung (Retro-Shirts) und Auto-Fußmatten, die jeweils das DFB-Adler-Logo abbildeten in sein Verkaufssortiment aufgenommen hatte, wurde das Unternehmen vom DFB auf Unterlassung in Anspruch genommen. Seinerzeit ging die einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I (Az. 11 HK O 10510/14) zu Gunsten des DFB aus. Das Gericht sah eine Verwechslungsgefahr mit dem DFB-Adler gemäß § 14 Nummer 2 MarkenG sowohl für die Fan-Shirts als auch die Fußmatten als gegeben an.

Im Tenor führte das Gericht aus, dass es an die Eintragungsentscheidung des DPMA wegen des prägenden Charakters für die Marke gebunden sei.

In der Berufungsinstanz unterlag der Discounter jedenfalls noch hinsichtlich der angebotenen Fan-Bekleidung. Im Gegenzug beantragte „real“ die Löschung der eingetragen Marke beim DPMA. Der Discounter sah in der Eintragung des DFB-Adler-Logos absolute Eintragungshindernisse verletzt. Gemäß § 8 Absatz II Nr. 6 MarkenG sind Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.

Ohne Erfolg! Das Amt bestätigte die Marke des DFB und wies die erhobenen Einwände bezüglich des Vorliegens absoluter Schutzhindernisse damit zurück.

Die Supermarktkette kündigte Berufung gegen die Entscheidung an. Es wird wohl das Bundespatentgericht in dieser Sache das letzte Wort haben.

Ein parallel eingeleitetes Löschungsverfahren der europäischen Marke vor dem HABM läuft noch.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Dezember 2015.

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