Commerzbank wegen fehlerhafter Beratung zu Schadenersatz verurteilt

Wegen einer fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds hat das Landgericht Essen die Commerzbank AG mit Urteil vom 23. Juli 2014 zu Schadenersatz in Höhe von € 9.983,30 zuzüglich Verzugszinsen verurteilt.

Ein Kundenberater der Commerzbank hatte der Anlegerin 2007 empfohlen, eine Beteiligung über € 10.000,00 zuzüglich Agio an der European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG zu zeichnen. Die Anlegerin habe ihr Geld sicher anlegen wollen. Das Fondskonzept habe die Beteiligung an verschiedenen europäischen Immobilienfonds als Zielfonds vorgesehen. Diese hätten ihrerseits in „chancenreiche“ Immobilien in Europa investieren sollen, wobei der Schwerpunkt bei sogenannten „value added“ Immobilien habe liegen sollen.

Wegen drohenden Verlustes des investierten Geldes machte die Anlegerin Schadenersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend. Das Landgericht Essen hat festgestellt, dass die Beratung fehlerhaft war, da die Anlegerin jedenfalls nicht richtig über das Provisionsinteresse der Bank aufgeklärt worden sei. Die Anlegerin sei seinerzeit nur davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Commerzbank AG das Agio in Höhe von 5 % erhalten werde. Hiervon habe die Commerzbank ihr einen Teilbetrag von 2 % erstattet. Da die Commerzbank tatsächlich eine Vergütung von wenigstens 9 % erhalten habe, habe das Landgericht Essen die Beratung durch die Commerzbank AG zumindest in diesem Punkt als fehlerhaft gewertet.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief September 2014.

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