Ampel-Koalition schnürt ein drittes Entlastungspaket

Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition im September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Insbesondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.

Zahlungen für Rentner und Studenten

Rentner sollen zum 01. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 erhalten. Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig – je niedriger die Rente und die weiteren Einkünfte sind, desto höher ist die absolute Entlastung. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. 

Eine entsprechende Einmalzahlung soll es für die Versorgungsempfänger des Bundes geben.

Studenten und Fachschüler sollen einmalig € 200,00 erhalten.

Midijobs

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich – hier gelten verminderte Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung – wurde bereits mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2022 von monatlich € 1.300,00 auf € 1.600,00 angehoben. Diese Höchstgrenze soll ab dem 01. Januar 2023 auf € 2.000,00 steigen.

Dadurch sollen Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um ca. € 1,3 Mrd. jährlich entlastet werden, da sie weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Umsatzsteuer

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % soll verlängert werden, um diese Branche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.

Vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 soll auch für den Gasverbrauch der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten.

Weitere Maßnahmen im Überblick

Ab dem 01. Januar 2023 soll das Kindergeld um monatlich € 18,00 für das erste und zweite Kind erhöht werden; für das dritte Kind sind € 12,00 geplant.

Um eine Steuererhöhung wegen der Inflation zu verhindern (kalte Progression), sollen die Tarifeckwerte angepasst werden.

Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer einen Betrag von bis zu € 3.000,00 von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.

Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen sollen über den 30. September 2022 hinaus verlängert werden.

Für energieintensive Unternehmen, die gestiegene Energiekosten nicht weitergeben können, soll ein Programm aufgelegt werden. Unterstützung sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen erhalten. Bestehende Programme (z. B. das KfW-Sonderprogramm UBR 2022) sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief Oktober 2022.

Als PDF ansehen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1