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Eine rote Kachel mit einer weißen Figur

#Wirtschaftsprüfung

Für jede Unternehmenslage die passende Prüfungsleistung

Spezialprüfungen mit ttp

Die Wirtschaftsprüfer:innen von ttp decken mit ihrer fachlichen Expertise ein breites Spektrum ab. In diesem ist die klassische Jahresabschlussprüfung nur die am häufigsten in Anspruch genommene, jedoch bei weitem nicht die einzige. Denn zahlreiche Anlässe können in Unternehmen und Betrieben eine sachverständige Beurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich oder ratsam machen.

Eine rote Kachel mit einer weißen Figur

Aus diesem Grund führen die Experten von ttp diverse Spezialprüfungen durch. Unsere Mandanten – vom Mittelstand bis zum international agierenden Konzernverbund – profitieren hierbei von unserer erstklassigen internen Vernetzung. Mithilfe dieser schaffen unsere Wirtschaftsprüfer:innen bei Bedarf Schnittstellen zu anderen ttp Kompetenzbereichen, um dort das nötige Know-how und den Feinschliff in der Beurteilung einzuholen, z. B. aus der Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. Die Synergien aller Abteilungen werden dadurch optimal ausgeschöpft. Fazit: Unsere Mandanten erhalten das bestmögliche Ergebnis.

Was wir für Sie prüfen

Im Portfolio der Wirtschaftsprüfer:innen von ttp befinden sich mehrere Spezialprüfungen. Eine davon ist die Sachgründungsprüfung. Dabei wird geprüft, ob der Nennbetrag der Sacheinlage die zu gewährenden Anteile erreicht. Vorteil ist, dass die Gesellschafter das Stammkapital nicht in bar aufbringen müssen. Als Sacheinlage können bspw. PKW, Immobilien oder Patente dienen. Auch die Umwandlung von Gesellschaftsmitteln zur Kapitalerhöhung ist möglich. Unsere Prüfung ist darauf ausgerichtet, den entsprechenden Nachweis beim Registergericht zu erbringen.

Eine weitere Leistung ist die Mittelverwendungsprüfung. Diese ist oft bei Betrieben öffentlicher Hand und sonstigen Institutionen erforderlich, welche Fördermittel erhalten. Im Rahmen der Mittelverwendung wird der wirtschaftliche, verantwortungsvolle und nachhaltige Einsatz der Fördermittel geprüft und bescheinigt.

Ebenfalls bieten unsere Wirtschaftsprüfer:innen ihre Expertise bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel von Unternehmen an. Dabei erstrecken sich unsere Leistungen auf die Prüfung des Verschmelzungsvertrags, der Angemessenheit der Abfindung oder der Werthaltigkeit der Sacheinlage. Solcherlei Umwandlungen sind immer mit Risiken, insbesondere steuerlicher Art, verbunden. Eine Prüfung und auch das Hinzuziehen eines versierten Steuerberaters ist in diesen Fällen immer geboten.

Insider-Tipp: Die „prüferische Durchsicht“

Last, but not least: Manchmal benötigt man keinen Full Audit, möchte aber dennoch für Banken, Gläubiger oder Gesellschafter einen Abschluss vorlegen, der eine mit einer gewissen Sicherheit versehene Bescheinigung oder einen Prüfungsvermerk enthält. Dabei haben Sie die Wahl; der HGB-Abschluss kann einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. Die Prüfung erfolgt insbesondere über Plausibilisierungen und Befragungen. Die prüferische Durchsicht wird jedoch nur mit einer negativ formulierten Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung und nicht mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Für mehr Sicherheit und Verbindlichkeit spricht eine Prüfung nach IDW PS 480 bzw. 490. Diese Art der Prüfung ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um einen Abschluss handelt, der nach Grundsätzen aufgestellt wird, die für ein spezielles Informationsbedürfnis bestimmter Adressaten benötigt werden. Möglich ist auch nur die Prüfung einzelner Bestandteile eines Abschlusses, wie bspw. Gesellschafter-Verrechnungskonten oder die Einhaltung von vertraglichen Vereinbarungen.

14. September 2022
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Betriebswirt
Michael E. Heil
Wirtschaftsprüfer . Steuerberater . Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
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