Ausschnitt einer exemplarischen Rechnung mit Briefkopf
Grafikkachel: Beschriebenes Papier mit rotem Haken davor

#gutzuwissen , #Steuerberatung

Mythos – oder gibt es sie wirklich?

Die korrekte Rechnung

Haben Sie sich gerade über die Überschrift gewundert und gedacht: „Natürlich schicken wir korrekte Rechnungen heraus!“ Sie wären überrascht, wie viele Rechnungen in der Praxis den Maßstäben an ihre Ordnungsmäßigkeit nicht standhalten. Manchmal fällt dieses erst Jahre später auf, wenn der Betriebsprüfer sie in die Finger bekommt. 

Da nur eine ordnungsgemäße Rechnung zum Abzug von Vorsteuer berechtigt, ist die zu Unrecht gezogene Vorsteuer dann nachträglich zurückzuerstatten – inklusive Zinsen. Der betroffene Kunde wird über einen solchem Umstand natürlich alles andere als erfreut sein …
Grund genug, einmal näher hinzuschauen!

Grafikkachel: Beschriebenes Papier mit rotem Haken davor


Pflichtangaben auf einer Rechnung

Abgesehen von Kleinbetragsrechnungen bis € 250,- gelten die folgenden Pflichtangaben des leistenden Unternehmens für alle Rechnungen und müssen vollständig darauf enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • USt-ID oder Steuernummer
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Art und Menge der berechneten Leistung
  • Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Lieferung
  • Nettobetrag
  • Bruttobetrag
  • Umsatzsteuersatz
  • Umsatzsteuerbetrag
  • Zeitpunkt ggf. geleisteter Anzahlungen
  • Vor Rechnungsstellung vereinbarte Rabatte oder Skonti


Umsatzsteuer – welcher Satz?

In der Regel beträgt die Umsatzsteuer 19 %, doch für einige Lieferungen und Leistungen gilt ein ermäßigter Satz, z. B. für Lebensmittel, Bücher und Übernachtungen in Hotels. So weit, so gut. Komplizierter wird es in der Gastronomie. Werden Speisen vor Ort verzehrt, werden 19 % Umsatzsteuer fällig, bei Lieferung oder Mitnahme sind es 7 %. Für Getränke gelten grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer. Dass hier schnell einmal etwas durcheinander geht, ist nur verständlich, sollte aber dennoch vermieden werden
 

Raus damit! – Warum sich schnelle Rechnungsstellung lohnt

Korrekturen verursachen nicht nur Mehraufwand, sondern verzögern auch den Zahlungseingang. Zeit ist also auch in Sachen Rechnungsstellung Geld. Daher sollte grundsätzlich jede Rechnung so schnell wie möglich das Haus verlassen – und idealerweise nicht zurückkommen. Schließlich geht es um Ihre Liquidität!
Strukturierte Prozesse sind die Grundlage für reibungslose Abläufe und ein Thema, bei denen Ihnen ttp ebenso mit Rat und Tat zur Seite steht. 
 

Schon darauf vorbereitet? Die E-Rechnung kommt!

Ab 2025 ist sie für alle Leistungen zwischen Unternehmern verpflichtend: die E-Rechnung.
Dabei handelt es sich nicht etwa um eine Rechnung im PDF-Format, denn diese genügt den Anforderungen nicht. Eine E-Rechnung zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine damit eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. 

Weitere Informationen zu diesem Thema folgen in Kürze. 

24. Juli 2024
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Synje Petersen
Steuerberaterin
Robert-Koch-Straße 18
25813 Husum
Fax: +49 (0) 4841 / 89 34-5
Steuerberaterin
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