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Ein grafisches Bild mit einem Dollarzeichen

#gutzuwissen , #Steuerberatung

Die digitale Zukunft ruft!

Neuerung bei der Offenlegung des Jahresabschlusses 2022

Mehr Transparenz und Einheitlichkeit, auch bei buchhalterischen Informationen – mit diesem Ziel vor Augen wurde die europäische Digitalisierungsrichtlinie im August 2022 mit dem Inkrafttreten der DiRUG in deutsches Recht umgesetzt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Offenlegung des Jahresabschlusses für Geschäftsjahre, die nach dem 31.01.2021 begonnen haben. 

Ein grafisches Bild mit einem Dollarzeichen


Nicht etwa Pflicht oder Umfang ändern sich, sondern das Offenlegungsmedium. Weiterhin sind Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sowie bestimmte andere Unternehmen (bspw. GmbH & Co. KG) dazu verpflichtet, ihre Unternehmensberichte und Rechnungslegungsunterlagen offenzulegen. Doch statt der Einreichung beim Bundesanzeiger sind diese Dokumente nun digital ans Unternehmensregister zu übermitteln. 

Welche kleine Hürde vorab zu nehmen ist und in welcher Form die Einreichung zu erfolgen hat, erklären wir Ihnen hier. 

 


Ohne geht’s nicht: das Identifikationsverfahren

Um die Offenlegung via Unternehmensregister vorzunehmen, muss von der tatsächlich übermittelnden Person zunächst ein Identifikationsverfahren durchlaufen werden. Findet dies nicht statt, kann der Jahresabschluss nicht offengelegt werden. Daher ist es zu empfehlen, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen. Drei Verfahren stehen für die Identifikation zur Wahl: 

  • Video-Ident – die Identifikation via Video-Chat
  • Auto-Ident – eine KI-basierte Identifikation
  • Elektronischer Identitätsnachweis (eID) – die Identifikation über den elektronischen Personalausweis


Wie und wo: So funktioniert die Einreichung

Ob Unternehmensregister oder Bundesanzeiger, durch die Anpassung seiner Publikations-Plattform hat der Bundesanzeiger Verlag sichergestellt, dass Unternehmen nach wie vor über nur ein Portal ihren Offenlegungspflichten nachkommen können. Das amtliche Übermittlungsformat nach DiRUG ist XML, doch auch andere Dateiformate wie Word, Excel oder PDF werden akzeptiert.

P.S.: Für unsere Mandanten, für die wir auch bisher die Offenlegung übernommen haben, ändert sich am Vorgehen nichts. Wir übernehmen für sie alle Formalitäten.

08. Februar 2023
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kauffrau
Jana Miller
Wirtschaftsprüferin . Steuerberaterin
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
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