Mitarbeiter-Benefits sind primär dafür, Mitarbeiter zu belohnen oder zu motivieren, schon klar. Doch auch als Unternehmen profitieren Sie davon, nicht zuletzt durch attraktive Steuervorteile für zahlreiche Arbeitgeberleistungen. Vor allem aber lohnt es sich, in die Zufriedenheit Ihres Teams zu investieren! Denn Personalgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels ist wichtig, Personalbindung jedoch wichtiger.
Dazu zählen selbstverständlich nicht allein monetäre Leistungen, sondern auch die Unternehmenskultur und ein positives Arbeitsumfeld mit Faktoren wie Familienfreundlichkeit, Flexibilität oder Work-Life-Balance. Im Folgenden soll es jedoch schwerpunktmäßig darum gehen, wie Sie als Unternehmen finanzielle Anreize setzen können, die auch für Sie als Arbeitgeber attraktiv sind.
Welcher Benefit für wen?
Vorab gesagt: Nicht jeder Vorteil erfreut jeden Mitarbeiter. Das weiß auch Mehmet Çetintuerk, Leiter ttp.lohn: „Ein Firmenhandy pauschal für alle ist nicht die Lösung. Entscheidend ist der persönliche Mehrwert, wie etwa ein Tankgutschein für Pendler oder der Betreuungszuschuss für einen jungen Familienvater. Wer hier individuell auf die Belange seiner Mitarbeiter eingeht, sammelt Pluspunkte.“
Steuervorteil inklusive: Die Top-5-Benefits
Die folgenden Benefits haben sich in der Praxis vielfach bewährt und decken eine Bandbreite an Lebenssituationen ab.
1. Sachzuwendungen bis € 50
Sachzuwendungen sind geldwerte Vorteile in Form von Natural- oder Sachleistungen. Hierfür wurde die monatliche, steuer- und sozialabgabenfreie Freigrenze zum Jahresanfang 2022 auf € 50 angehoben. Beliebt sind in diesem Zusammenhang Gutscheinkarten. Auf Grund einer Novellierung ist jedoch zu beachten, dass die Karten nur noch für ein begrenztes Netzwerk und /oder eine begrenzte Produktpalette gelten.
2. Anlassbezogene Aufmerksamkeiten bis € 60
Wie es der Name schon sagt, ist ein besonderer persönlicher Anlass Voraussetzung für ein steuer- und sozialabgabenfreies Sachgeschenk. Solche Anlässe können ein Geburtstag, die Hochzeit oder auch Familiennachwuchs sein.
3. Dienstrad
Ein Dienstrad ist im Hinblick auf seinen gesundheitlichen Effekt gleich doppelt sinnvoll und kann sogar on top zum Dienstwagen ermöglicht werden. Erhält der Mitarbeiter das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt, ist die private Nutzung steuerfrei. Wird das Modell der Gehaltsumwandlung genutzt, ist diese mit 0,25 % zu versteuern.
4. Internetpauschale
Eine Internetpauschale in Höhe von € 50 pro Monat kann sozialversicherungsfrei mit dem pauschalen Lohnsteuersatz von 25 % gezahlt werden.
5. Betreuungskostenzuschuss
Der Betreuungskostenzuschuss, auch Kita-Zuschuss genannt, ist für Mitarbeiter mit nicht schulpflichtigen Kindern interessant und steuer- sowie sozialversicherungsfrei.
Vom Plan zur Tat: ttp.lohn hilft
Sie möchten mehr über das Thema erfahren, wissen, wie sich im Einzelfall attraktive Gehaltsextras realisieren lassen, und welche monetären Auswirkungen diese haben? Damit Gutgemeintes auch gut ankommt und zudem eventuelle steuerliche Fallstricke vermieden werden, bieten wir Ihnen an, individuelle Gehaltsmodelle gemeinsam mit unseren ausgewiesenen Lohnexperten zu entwickeln.