Zivilrechtliche Wirksamkeit

Verträge unter nahen Angehörigen bieten ein hohes Potential zur Steueroptimierung. Aus diesem Grund prüft die Finanzverwaltung derartige Verträge äußerst kritisch und unterwirft sie einem strengen Fremdvergleich, zumal ein Interessensgegensatz zwischen den Vertragsparteien aufgrund des Familienbands nicht in jedem Fall gegeben ist. 

Aus zivilrechtlicher Sicht sind vor allem zwei Dinge zu beachten. Zum einem müssen die Verträge formwirksam abgeschlossen werden. So sind z. B. die Schriftform bei der Abgabe einer Bürgschaftserklärung und die notarielle Beurkundung für Schenkungsversprechen, bei Verträgen über die Übertragung oder den Erwerb von Grundstücken und bei Verträgen über die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils zu beachten.

Bei Beteiligung von Minderjährigen ist darüber hinaus die Einschaltung eines Ergänzungs- pflegers erforderlich, da die Eltern bei Verträgen zwischen sich und ihrem minderjährigen Kind von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen sind, sofern das Rechtsgeschäft dem Minderjährigen nicht einen lediglich rechtlichen Vorteil bringt.

Zu beachten ist, dass der Ausschluss für beide Elternteile besteht, auch wenn der Vertrag nur mit einem Elternteil abgeschlossen werden soll.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juni 2010. 
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