Zeitraumbezogene Zuzahlung für einen auch privat genutzten betrieblichen Pkw

Dürfen Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw auch für Privatfahrten nutzen, müssen sie sich häufig an den Kosten beteiligen (laufende Kosten oder Beteiligung an den Anschaffungskosten). Der BFH hat am 16. Dezember 2020 klargestellt, wie mit zeitraumbezogenen Zuzahlungen umzugehen ist und hat dabei der Ansicht der Finanzverwaltung eine Absage erteilt.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Nach dem Kfz-Überlassungsvertrag musste der Arbeitnehmer für die Anschaffung des Fahrzeugs im Jahr 2010 eine einmalige Zuzahlung in Höhe von € 20.000,00 leisten. Die Zuzahlung erfolgte für einen Zeitraum von 96 Monaten. Bei einer vorzeitigen Rückgabe, einem Verkauf oder Tausch sollten dem Arbeitnehmer für jeden nicht genutzten Monat 1/96 erstattet werden. 

Das Finanzamt setzte für die Privatnutzung einen geldwerten Vorteil von € 6.876,00 pro Jahr an (1 % vom Bruttolistenpreis x 12 Monate). 

Die Zuzahlung verteilte es nicht anteilig auf die Dauer der Nutzungsüberlassung (€ 20.000,00 / 96 Monate = € 208,33 pro Monat). Vielmehr sei der nach Anrechnung im Zahlungsjahr 2010 verbleibende Zuzahlungsbetrag in den Folgejahren auf den Privatnutzungswert (€ 6.876,00) anzurechnen. Entsprechend mindere die Einmalzahlung den privaten Nutzungswert nur bis Ende 2012 (€ 20.000,00 ./. € 6.876,00 (für 2010) ./. € 6.876,00 (für 2011) ./. € 6.248,00 (für 2012) = € 0,00). Dieser Sichtweise hat der BFH aber eine Absage erteilt. 

(Einmal-)Zahlungen, die der Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz zeitraumbezogen leistet, sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen. Im Streitfall waren sie monatlich vorteilsmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt – entgegen der Verwaltungssichtweise – auch bei Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines auch zur Privatnutzung überlassenen Kfz.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief November 2021.

Als PDF ansehen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1