Wenn ich groß bin, werde ich Testamentsvollstrecker

Ob aus Überforderung oder Gier, die Auseinandersetzung mit dem Erbe führt in so mancher Familie zu unliebsamen Streitereien und Konflikten. Und dann tritt der tatsächliche Wille des Erblassers schnell in den Hintergrund. Um dies zu verhindern, kann der Erblasser einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. Insbesondere bei Erbengemeinschaften, die grundsätzlich bis zur Erbauseinandersetzung gemeinschaftlich das Erbe zu verwalten haben, sowie bei komplexen Vermögensverhältnissen ist dies zu empfehlen.

Der Testamentsvollstrecker agiert als verlängerter Arm des Erblassers. Seine Aufgabe ist die Auseinandersetzung des Nachlasses. Dabei sorgt er dafür, dass das Erbe nach den Wünschen des Erblassers verteilt wird, und kann dafür – wenn nötig auch gegen den Willen einzelner Hinterbliebener – Tatsachen schaffen. Wie weit seine „Macht“ dabei reicht, richtet sich nach den Bestimmungen des Testaments.

Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und ist berechtigt, diesen in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. In der Regel werden zwei Arten der Vollstreckung unterschieden. Bei der ersteren führt der Testamentsvollstrecker die vom Erblasser getroffenen Anforderungen aus und beendet mit Aufteilung des Nachlasses unter den Erben sowie Erfüllung sonstiger testamentarischer Auflagen seine Tätigkeit. Bei der letzteren, auf Dauer ausgelegten Tätigkeit verwaltet er bis zu 30 Jahre lang den Nachlass. Anlass für eine solche Dauervollstreckung kann der Wunsch des Erblassers auf Erhalt des Erbes als Einheit sowie die geschäftliche Unerfahrenheit oder Minderjährigkeit des Erben sein.

Der eingesetzte Testamentsvollstrecker sollte auf Grund der damit einhergehenden Verantwortung sowie der eventuell zu erwartenden Konflikte sorgfältig gewählt werden. Neben einer hohen Integrität sind auch fachliche Kenntnisse, Mediationsfähigkeiten sowie Durchsetzungsvermögen wichtige und nützliche Voraussetzungen.

Bei allen Fragen und Sorgen rund um das Thema Erbe steht Ihnen Herr Michael Heil als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung gerne zur Seite.

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