Und täglich grüßt das Murmeltier: neue Verschärfung beim Thema Kasse

Bereits jetzt verliert sich der ein oder andere in all den Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Kasse gestellt werden. Nun kommt eine neue hinzu: Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen wird erneut eine massive Änderung bei der Nutzung von elektronischen Kassensystemen eingeführt.

Diese Änderungen bringen insbesondere die sogenannte technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) in unseren Alltag. Elektronische Registrierkassen und PC-Kassen müssen künftig mit einer solchen TSE ausgerüstet sein, die sich aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle zusammensetzt.

  • Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt manipuliert werden können.
  • Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
  • Die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung, z. B. bei einer Betriebsprüfung.

Betroffene sollten dringend mit dem Kassenaufsteller/-hersteller Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob die eingesetzten Kassen mit der TSE aufgerüstet werden können. Fehlt die TSE oder ist die Kassenbuchführung aus anderen Gründen nicht ordnungsgemäß, hat dies den Verlust der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung zur Folge. In einigen Fällen wird es nicht beanstandet, wenn die gesetzlichen Anforderungen bis zum 30. September 2020 umgesetzt werden. Die Gültigkeit dieser Übergangsregelung ist individuell zu prüfen.

Unser Spezialteam informiert Sie gerne ausführlich und individuell zu allen Neuerungen rund um das Thema Kasse sowie zu den Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Kasse gestellt werden.

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