Von einem Güterstand zum nächsten schaukeln

Mit dem Modell der Güterstandsschaukel können Ehepartner größeres Vermögen untereinander oder auf die Erben überwiegend steuerfrei übertragen. Mit der richtigen Strategie können so bspw. doppelte Freibetragspotenziale für Schenkungen an Kinder durch beide Ehepartner genutzt werden. Wie das „Schaukeln“ funktioniert, erfahren Sie nachfolgend in kompakter Form.

Sofern nichts anderes bestimmt wurde, entsteht mit der Heirat der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass sowohl das vor als auch das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen nur dem Ehepartner, der es erwirtschaftet, zuzurechnen ist. Erst bei Auflösung der Ehe findet der sog. Zugewinnausgleich an den Partner statt. Da diese Ausgleichsforderung per Gesetz entsteht und damit keine Schenkung darstellt, erfolgt der Zugewinnausgleich steuerfrei.

Auf diesem Prinzip baut die Güterstandsschaukel auf. Anhand eines Ehevertrags wird zunächst die Zugewinngemeinschaft aufgelöst. Der hieraus resultierende Vermögensausgleich unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Jeder Ehepartner verfügt sodann über eigenes Vermögen und ist finanziell abgesichert. Das Vermögen kann anschließend bspw. an Kinder unter Ausschöpfung der Freibeträge verschenkt werden. Jedes Kind kann jeweils € 400.000 von jedem Elternteil steuerfrei geschenkt bekommen. Ein Unternehmer, der auch mit seinem privaten Vermögen haftet, kann mit der Güterstandsschaukel bspw. auch einen Teil des Privatvermögens aus der Haftung herausnehmen, da er diesen nicht mehr selbst besitzt.

Laut BFH-Urteil ist es zulässig, den Güterstand zu beenden, den Ausgleich vorzunehmen und den Güterstand der Zugewinngemeinschaft sogleich wieder neu zu begründen. Mit einem zweiten Ehevertrag kann somit im Anschluss der durchgeführte Güterstandswechsel rückgängig gemacht und wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewechselt werden. Nicht zuletzt, um bei künftigen Vermögenszuwächsen wieder auf die Güterstandsschaukel zurückgreifen zu können.

Um nicht mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert zu werden, empfiehlt es sich, einen Anwalt und Steuerberater bei solchen Überlegungen miteinzubeziehen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1