Checkliste zur Steuererklärung

Mit dem Monat Juli verbinden die meisten Sommerferien, Urlaub, Sonne und Strand. Doch seit zwei Jahren ist der 31. Juli 2020 auch mit einem fetten X im Kalender versehen: der Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Man hatte sich doch so fest vorgenommen, dieses Jahr alles zeitnah zu sortieren und in Ordnung zu bringen – und dann sucht man doch panisch die letzten Tankrechnungen. Nachfolgend ein paar weitere, wichtige To do’s.

Verheiratete Paare sollten prüfen, ob sich der Wechsel von der Einzel- in die Zusammenveranlagung lohnt, da diese – natürlich nicht pauschal, sondern abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation – häufig günstiger ausfällt. Eine Günstigerprüfung seitens des Finanzamts erfolgt nicht, daher muss in der Steuererklärung aktiv die entsprechende Veranlagung gewählt werden.

Da Kapitaleinkünfte über die Abgeltungsteuer versteuert werden, müssen sie grundsätzlich nicht nochmals in der Steuererklärung angegeben werden. Es sollte jedoch in Erwägung gezogen werden, sich diese Mühe zu machen, da das Finanzamt dann auch eine Günstigerprüfung vornimmt, die im besten Fall zu einer Steuererstattung führt.

Digitalisierung und Mobilität sowie die aktuelle Situation führen dazu, dass die berufliche Tätigkeit zunehmend auch außerhalb des Büros stattfindet. Daher sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob es nicht Arbeitsmittel gibt, die Sie überwiegend beruflich nutzen und die damit in die Steuererklärung gehören. Der private Anteil der Nutzung dieser Arbeitsmittel muss weniger als 10 % betragen.

Wer freiwillig Unterhalt leistet, sollte seine Großzügigkeit gegenüber dem Finanzamt nicht unerwähnt lassen. Unterstützungsleistungen aus dem Verwandtschaftsverhältnis heraus, also an Eltern, Großeltern oder Kinder, die keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben, können teilweise steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a., dass der Empfänger dieser Leistung auch bedarf, d.h. über kein eigenes bzw. nur geringfügiges Vermögen verfügt.

Wer die Frist nicht einhalten kann oder will, um den Juli wieder unbeschwert zu genießen, verschafft sich einfach eine Gnadenfrist, in dem er sich an den Steuerberater seines Vertrauens wendet.

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