Grenzüberschreitendes Geschäft innerhalb des Konzernverbunds ist bei vielen Unternehmen heute Alltag. Welche Bedeutung dabei der Verrechnungspreisdokumentation zukommt, wird oftmals unterschätzt. Bis bei der nächsten Betriebsprüfung erhebliche Steuernachzahlungen drohen …
Verrechnungspreise (Transfer Pricing) bezeichnen diejenigen Preise, die zwischen Konzernunternehmen oder zwischen verschiedenen Bereichen eines Unternehmens für innerbetrieblich ausgetauschte Waren und Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden. Die Prüfung der Angemessenheit der Verrechnungspreise bildet häufig den Schwerpunkt einer Betriebsprüfung.
Für steuerliche Zwecke werden Verrechnungspreisstrukturen dann anerkannt, wenn die Verrechnungspreise dem Grunde und der Höhe nach vom Unternehmer unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen auch gegenüber fremden Dritten vereinbart worden wären. Es handelt sich um den sog. Fremdvergleichsgrundsatz („dealing at arm’s length“). Der Fremdvergleichspreis bzw. die Bandbreite angemessener Fremdvergleichspreise kann anhand verschiedener Verrechnungspreismethoden ermittelt werden.
Des Weiteren besteht für Verrechnungspreise eine gesetzlich normierte Aufzeichnungspflicht. Die Verrechnungspreisdokumentation hat dabei u. a. Art und Inhalt der Geschäftsbeziehungen sowie die Fremdvergleichsgrundlagen zu umfassen. Die Aufzeichnungen sind nach Aufforderung vorzulegen. Bei Verstößen ermöglicht man es der Finanzverwaltung, höhere Einkünfte zu schätzen.
Bei dieser Problematik stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und umfangreicher Erfahrung gern zur Seite. Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Einschätzung des BP-Risikos aus der vorliegenden Verrechnungspreisdokumentation, den Aufbau von Verrechnungspreisrichtlinien und -dokumentationen, die Optimierung der Prozesse und die Unterstützung bei der Umsetzung von gesetzlichen Änderungen.