Umsatzsteuersatz in Bäckereifilialen

Beim Finanzgericht Münster ist derzeit ein Verfahren anhängig, das den Verkauf von Backwaren und anderen Lebensmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle von Bäckereifilialen betrifft. Hierbei kann es sich sowohl um Fachgeschäfte (Bäckerei mit eigenem Café) als auch um Filialen im Vorkassenbereich von Supermärkten handeln. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat mit ihrer Kurzinfo USt 3/18 vom 26. April 2018 ihre Finanzämter nun angewiesen, wie derartige Umsätze umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind.

Die Lieferung von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 %, wenn die vorhandenen Sitzgelegenheiten

  • im Eigentum der Bäckerei stehen, 
  • angemietet wurden oder
  • zumindest deren Mitnutzung ausdrücklich vereinbart wurde.

Können die Sitzgelegenheiten nicht der Bäckerei zugerechnet werden oder sind keine Sitzgelegenheiten vorhanden, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden.
Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Dezember 2018.

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