Testament – erbt die Familie oder doch lieber die Katze?

Wenn der „letzte Wille“ nicht im Testament oder Erbvertrag festgehalten ist, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Diese teilt die Familienmitglieder in Ordnungen ein, nach denen dann geerbt wird. Wenn also alles schon gesetzlich geregelt ist, warum sich zusätzlich die Mühe machen, ein Testament aufzusetzen? Wann es sich vielleicht doch lohnt, erfahren Sie hier.

Es stimmt, zuerst habe ich Aufwand mit einem Testament. Ich muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben alles persönlich, handschriftlich und leserlich auf- und anschließend unterschreiben. Ich muss darauf achten, was ich schreibe. Schließlich könnte sich bei „Ich vererbe alles meinem Schatz“ mehr als nur ein Schatz angesprochen fühlen. Dann muss ich auch noch die ganzen Fachbegriffe wie „vererben“ und „vermachen“ oder „Vorerbe“ und „Nacherbe“ auseinanderhalten, da sich hieraus eventuell Missverständnisse oder Auslegungsschwierigkeiten ergeben könnten. Und wenn ich alles richtig machen will und mit dem Testament zum Notar gehe, muss ich schlussendlich auch noch hohe Gebühren zahlen.

Wobei insbesondere dann, wenn das Erbe Immobilien umfasst, die Erben vom notariellen Testament profitieren können. Denn für die Beantragung eines Erbscheins, den die Erben für die Umschreibung der Immobilie im Grundbuch benötigen, wird beim Nachlassgericht in der Regel eine um einiges höhere Gebühr verlangt.

Wann ist ein Testament noch sinnvoll? Beispielsweise in Fällen, in denen ich – wie ein jüngst verstorbener Modeschöpfer – das Vermögen meiner Katze vererben will, damit sie auch weiterhin ihren luxuriösen Lebensstil aufrechterhalten kann.

Schließlich kann ich im Testament grundsätzlich völlig frei bestimmen, wer was unter welchen Umständen erben soll. Somit kann ich an nicht erbberechtigte Personen – wie meine Katze – vererben, Vermögensgegenstände gezielt vermachen („Meine Putzfrau soll unbedingt ihren geliebten Wischmopp bekommen“) oder unliebsame erbberechtigte Personen teilweise vom Erbe ausschließen.

Ob Testament oder nicht, in jedem Fall sollte sichergestellt sein, dass die Erben wissen, was zum Vermögen gehört, wo sich das Vermögen befindet und wie sie sich Zugang dazu verschaffen können. Auch der digitale Nachlass spielt eine immer größere Rolle. Damit ist nicht zwangsläufig ein Bitcoin-Vermögen gemeint. Es betrifft auch das eigene E-Mail-Postfach, Abos bei Netflix & Co., Lizenzen für genutzte Software, Accounts in den sozialen Netzwerken usw. Auch hier sollte gewährleistet sein, dass die Erben Zugriff auf die entsprechenden Zugangsdaten und Passwörter haben, um die Accounts zu löschen oder Abos zu kündigen.

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