Stufenplan – Anstieg des Mindestlohns bis 2022

Der derzeitige Mindestlohn in Höhe von € 9,35 brutto je Zeitstunde soll nach einer Empfehlung der Mindestlohn-Kommission in ihrem turnusmäßigen Anpassungsbeschluss stufenweise bis 2022 auf € 10,45 steigen.

Zum 01.01.2021 soll der Mindestlohn danach auf € 9,50 steigen, zum 01.07.2021 auf € 9,60 und zum 01.01.2022 auf € 9,82, bis er am 01.07.2022 schließlich € 10,45 erreicht. 

Der Bundesarbeitsminister kündigte an, dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorzulegen. Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juli 2020.

Als PDF ansehen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1