Raffaello die Zweite – Auch OLG will die genaue Anzahl wissen.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.10.2018 , Az.: 6 U 175/17

Bereits im November 2017 berichteten wir an dieser Stelle von der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a. M. („Wie viele sind es denn? – Ferrero muss Stückzahl auf „Raffaello“-Verpackung angeben“) wonach der Süßwarenhersteller „Ferrero“ verurteilt worden war, den genauen Inhalt von einzelverpackten Kugeln auf der Umverpackung anzugeben.

Die Beklagte im zugrundeliegenden Fall vertreibt unter anderem das Produkt "Raffaello" in Deutschland. Bei dieser Süßigkeit befinden sich einzelne, mit einer verschweißten Plastikfolie ummantelte Pralinenkugeln in einer größeren Plastikumverpackung. Durch ein Sichtfenster sind Einzelpackungen sichtbar, nicht jedoch die genaue Stückzahl. Die Packungsunterseite enthält Angaben zur Nettofüllmenge, nicht aber zur Stückzahl.

Dies bemängelte ein Verbraucherschutzverein als wettbewerbswidrig und nahm den Süßwarenhersteller auf Unterlassung in Anspruch, was in der ersten Instanz auch erfolgreich war.

Die von „Ferrero“ hiergegen gerichtete Berufung hatte nunmehr vor dem OLG keinen Erfolg. Jedenfalls die im Streitfall gewählte Art der Umhüllung ist auch nach Auffassung des Berufungsgerichts als "Einzelpackung" gemäß Art. 23 in Verbindung mit Anhang IX Nr. 4 Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) einzustufen. Deshalb müsse im Sinne der einschlägigen unionsrechtlichen Vorschriften auf der Umverpackung auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden, so die Richter.

Die Vorenthaltung der vom Unionsgesetzgeber als wesentlich angesehenen Information sei auch geeignet, die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zu beeinflussen, weshalb ein Wettbewerbsverstoß anzunehmen sei.

Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Ferrero kann mit der beim Bundesgerichtshof einzulegenden Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision begehren.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief November 2018.

Als PDF ansehen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1