Nicht nur auf dem Rasen erfolgreich – Supermarktkette darf Trikots mit DFB-Adler nicht verkaufen

OLG München, Urteil vom 18.05.2017

Teilerfolg für den Deutschen Fußballbund (DFB) abseits des Spielfeldes. In einem langjährigen Rechtsstreit hat sich der DFB erfolgreich gegen eine Supermarktkette durchgesetzt und diese erfolgreich wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen.

Die Supermarktkette vertrieb zur Weltmeisterschaft 2014 Retro-Trikots mit Adlerlogo, die an die Trikots der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft beim "Wunder von Bern" 1954 erinnerten. Vorher war natürlich nicht die Nutzung des Adler-Logos seitens des DFB gewährt worden. Das Original-Retro-Shirt des DFB war ein absoluter Verkaufsschlager. Zwischen 2004 und 2014 wurde es für ca. € 30,00 insgesamt mehr als 300.000 Mal verkauft. Das Retro-Trikot aus dem Supermarkt war hingegen schon für knappe € 10,00 zu haben.

Der DFB sah in der Verkaufsaktion einen unlauteren Wettbewerb, worin ihm nun das Oberlandesgericht München in einem Teilurteil beipflichtete. Die verkauften T-Shirts seien "nahezu identisch nachgeahmt" worden. Der Supermarktkette wurde es untersagt, künftig die kurzärmligen Trikots zu verkaufen. Zudem hat die Kette den bisher entstandenen und noch anfallenden Schaden zu ersetzen.

Der Streit ist damit aber noch lange nicht abgepfiffen. Denn der DFB hatte nicht nur wettbewerbsrechtlich gegen die Retro-Shirts geklagt, sondern war auch aus Markenrecht gegen die Trikots sowie gegen Automatten mit dem Adlerlogo vorgegangen.

Diesbezüglich hat das Oberlandesgericht das Verfahren ausgesetzt bis das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) über den Markenschutz des DFB-Logos entschieden haben. Hier ist die Supermarktkette der Ansicht, dass der DFB für das Adlerlogo gar keinen Markenschutz hätte erlangen dürfen, da es den Bundesadler als Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland nachahme.

Es geht also in die Verlängerung.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im aktuellen Mandantenbrief Juli 2017.

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