Mögliche Haftung eines Online-Verkaufsportals für Markenrechtsverletzung

EuGH, Urteil vom 22.12.2022, Az. C-148/21; C-184/21

Der Europäische Gerichtshof hat in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung geurteilt, dass das Online-Verkaufsportal „Amazon“ unter bestimmten Umständen für Markenrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden kann.

Geklagt hatte der französische Designer von Luxusschuhen, Christian Louboutin, gegen den Online-Riesen „Amazon“. Bekannt sind die Produkte Louboutins in erster Linie aufgrund des Designmerkmals der roten Sohle der von ihm hergestellten Schuhe. Die rote Farbe der Außensohle hat der Franzose unter anderem in der EU als Marke schützen lassen. Auf dem von der Beklagten betriebenen Online-Portal wird jedoch regelmäßig Werbung von Schuhen mit roter Sohle gezeigt, die nach Angaben des Klägers ohne seine Zustimmung von Dritten in den Verkehr gebracht werden. Der Designer sieht seine Markenrechte auch durch Amazon verletzt und klagte deshalb in Belgien und Luxemburg gegen den Online-Primus.

Die nationalen Gerichte sahen es als entscheidend an, ob der Betreiber eines Online-Marktplatzes wie Amazon unmittelbar für die Verletzung von Markenrechten hafte, auch wenn es um die Anzeige eines Dritten ginge. Es erfolgten daher die Vorlagen beim EuGH zur Klärung dieser auslegungsrelevanten Frage.

Der EuGH bestätigte die mögliche Haftung. Die Richter führten aus, dass in dem Fall, in dem die Nutzer der Website den Eindruck hätten, dass in Amazons Namen und auf dessen Rechnung die Pumps verkauft würden, man davon ausgehen könne, dass Amazon das eingetragene Zeichen selbst benutze. Das sei unter anderem dann der Fall, wenn Amazon alle Anzeigen auf der Webseite einheitlich gestalte, sein eigenes Händlerlogo auch auf den Anzeigen von Drittverkäufern präsentiere und die Schuhe lagere und verschicke. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliege, müssten jedoch die nationalen Gerichte entscheiden.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief Januar 2023.

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