Mitarbeiter des Monats – Werbung eines Autovermieters mit Gewerkschaftsboss

OLG Dresden, Urteil vom 21.08.2018, Az.: 4 U 182218

Der Autovermieter „Sixt“ ist durchaus für seine Werbemaßnahmen bekannt, da er hierfür gerne Gesichter von Personen des öffentlichen Lebens verwendet. So auch in den Jahren 2014 und 2015, dem Höhepunkt des Lokführerstreiks. Im Zusammenhang mit den Streiks der Lokführer und der Verhandlungen der Lokführergewerkschaft GDL hatte der Autovermieter „Sixt“ eine Anzeige mit einem Foto des GDL-Chefs Claus Weselsky mit der Bildunterschrift "Mitarbeiter des Monats“ veröffentlicht.

Dies fand der Gewerkschaftsboss nicht lustig und stellte einen Antrag auf Unterlassung.

Ohne Erfolg, wie nun das OLG Dresden entschied. Die Verwendung des Fotos und die Bezeichnung „Mitarbeiter des Monats“ seien hinzunehmen, so die Richter. Zur Begründung hieß es, Weselskys Persönlichkeitsrecht stehe in diesem Fall hinter der Meinungsfreiheit des Autovermieters zurück. Weselsky müsse als Person des öffentlichen Lebens bei vorrangigem öffentlichen Informations-interesse auch die Vereinnahmung seiner Person im Rahmen von Werbung hinnehmen. Die Veröffentlichung des Bildes habe zudem keine Einwilligung des Betroffenen bedurft und es entstehe auch nicht der Eindruck, dass dieser sich mit dem beworbenen Produkt identifiziere. Nach Ansicht des Gerichts hätten die Adressaten vielmehr den satirischen Charakter der Werbung erkannt. Auch einen Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr verneinte das Berufungsgericht, das die Revision nicht zuließ.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief September 2018.

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