Machen Sie Ihre Firma zur Marke – warum Markenschutz wichtig ist

"Dafür stehe ich mit meinem Namen" - Sie kennen den Werbe-Slogan von Claus Hipp für sein gleichnamiges Unternehmen. Der Name ist eine bekannte Marke. Mit Ihrer Marke heben Sie sich von der Konkurrenz ab. Denn auch für Sie ist es wichtig, eine Marke für Ihr Unternehmen oder einzelne Produkte zu haben, die für Ihre Kunden ein Wiedererkennungs- und Qualitätsmerkmal ist. 

Ein verlässliches Unterscheidungsmerkmal ist erforderlich, das gegen unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt ist: Die Marke.

Was ist der Wert der Marke? 

Sie ist die Kennzeichnung Ihrer Marktleistung, Herkunftsnachweis und Garantie für konstante Qualität, wie auch Image Ihrer Firma und sichtbar gemachte Strategie Ihres Unternehmens. Die Marke ist damit nicht bloß Dekor!

Eine starke Marke verbessert die Wettbewerbsfähigkeit, steigert den Umsatz und den Unternehmens-wert. Marken gelingen nur auf lange Sicht und schaffen bei Vertrauen und Zufriedenheit in Ihre Marktleistung eine stärkere Kundenbindung an das Produkt und das dahinter stehende Unternehmen. Marken sind in der Lage Präferenzen beim Kunden zu bilden und stellen einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil dar.

Die Marke ist - wie ein Patent - ein immaterieller Vermögenswert. Oftmals ist es aber gerade die Marke in Verbindung mit dem in ihr manifestierten Know-how, die verglichen mit den „handfesten“ Vermögenswerten, den entscheidenden Wert eines Unternehmens ausmacht.

Wie funktioniert Markenschutz?

Zwar beginnt der Schutz des Kennzeichens, etwa Ihre Geschäfts-/Firmenbezeichnung samt Firmenlogo, bereits mit deren Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Diese Art des Schutzes ist im Gegensatz zur Eintragung als Marke jedoch regional begrenzt und an den Betrieb gebunden, das bedeutet, Sie können das Kennzeichen nicht übertragen und im Fall der Kommerzialisierung (Lizenzen, Franchise) nicht handeln. Mit der Aufgabe, Änderung oder Unterbrechung des Geschäftsbetriebs geht das Kennzeichen unter. Im Fall der Auseinandersetzung mit Wettbewerbern muss der Kennzeicheninhaber zudem den mitunter schwierigen Nachweis der Benutzung erbringen, anstatt einfach eine Urkunde vorzulegen. 

Am deutlichsten ist der Nachteil eines ungeschützten Firmenkennzeichens aber dann, wenn Wettbewerber eine ähnliche oder gar identische (eingetragene) Marke vorweisen. In der Praxis handelt es sich dabei meist um farblich oder klanglich ähnliche Kennzeichen (Firmenbezeichnungen oder Firmenlogos), die beim Kunden zu Verwechslungen führen können. Dieses einschneidende Vorgehen eines Mitbewerbers, der mit Ihrem „guten Namen“ im Wettbewerb auftritt, müssten Sie ohne entsprechende Eintragung Ihres Kennzeichens schlicht erdulden. Es gäbe gegen diese „Nachahmung“ keine Möglichkeit vorzugehen. In der Regel geht ein solches Verhalten im Wettbewerb mit spürbaren Nachteilen einher.

Beispiel: Wäre etwa das Firmenkennzeichen „Siemens“ nicht geschützt, könnte ein anderer Wettbewerber den Namen als Marke schützen lassen und damit am Markt auftreten. 

Aus unternehmerischer Sicht ist deshalb eine frühe strategische Markenführung unerlässliche Unternehmenspolitik, die mit geringem Aufwand mögliche Umsatzeinbußen ersparen kann. Denn die „Markt-Überlebens-Formel“ ist einfach: „Nur wenn der Kunde die Marke als vertrauensvoll und einzigartig empfindet, besteht eine realistische Chance, sich langfristig am Markt zu behaupten.“

Schützen Sie Ihre Firmenkennzeichen (Firma, Firmenlogo, Internet-Domain, etc.) vor Nachahmern. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und dem rechtlichen Wissen, um Ihre Marke optimal rechtlich zu positionieren.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juli 2012.

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