Fehlende Unterscheidungskraft eines Wappenumrisses: FC Barcelona

Der ansonsten so durchweg erfolgreiche Fußball-Club FC Barcelona musste nun eine herbe Niederlage hinnehmen, allerdings außerhalb des Rasens.

Der Club wollte den Umriss seines Wappens als Gemeinschaftsmarke schützen lassen. Hierzu reichte der FC Barcelona eine entsprechende Anmeldung beim HABM in Alicante ein und beantragte Markenschutz u. a. für Papierwaren, Bekleidung und Sportaktivitäten.

Bereits Amt weist die Anmeldung zurück

Bereits beim Harmonisierungsamt wurde die Anmeldung jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, dass das betreffende Zeichen nicht geeignet sei, die Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der von der Anmeldung umfassten Waren und Dienstleistungen aufmerksam zu machen.

Klage vor dem Gericht der Europäischen Union

Da der Club nur sehr schwer mit Niederlagen umgehen kann, erhob er Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung des HABM vor dem EuG.

Doch auch hier „in der Nachspielzeit“ erlitt der FC Barcelona eine Klatsche, die Klage wurde abgewiesen und die Entscheidung des HABM bestätigt. Die angemeldete Marke werde von dem Verbraucher vielmehr als eine einfache Form wahrgenommen und ermögliche es ihnen nicht, Waren und Dienstleistungen ihres Inhabers von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dem Wappenumriss fehle die für die Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft urteilten die Richter.

Ferner hob das Gericht hervor, dass Wappen im Geschäftsleben häufig zu rein dekorativen Zwecken verwendet würden, ohne dass sie eine Funktion als Marke erfüllten.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Februar 2016.

Als PDF ansehen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1