ELENA-Stopp / ELStAM-Start

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich darauf verständigt, das sog. ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Nach dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) musste seit dem 01. Januar 2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Mit dem ELENA- Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Nachdem die Einführung zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich BMWi und BMAS nun darauf, den Elektronischen Entgelt-Nachweis „schnellstmöglich einzustellen“.

Diese Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) hat allerdings keine Auswirkungen auf das vom BMF angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die Arbeiten der Finanzverwaltung für den planmäßigen Einsatz der elektronischen Lohnsteuerabzugs- merkmale werden mit dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) weiterverfolgt. Die Regelungen sollen planmäßig Ende dieses Jahres beschlossen werden, so dass das dauerhafte Verfahren dann durch das elektronische Verfahren abgelöst wird. Es bleibt also für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei dem Starttermin Januar 2012.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief August 2011. 
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