ELENA - Gesetzliche Neuerungen_ab Juli 2010

Seit dem 01. Januar 2010 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, monatlich die Einkommens- und Beschäftigungsdaten der beschäftigten Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle der Sozialversicherungsträger (ZSS) zu senden.

Zu den meldepflichtigen Daten gehören insbesondere

  • die Versicherungsnummer sowie Name, Geburtsdatum und Anschrift, Ø das Einkommen sowie der Zeitraum, in dem es erzielt wurde, gegebenenfalls die Beitragsgruppe oder die Art des Einkommens,

  • der Name und die Anschrift des Arbeitgebers sowie dessen Betriebsnummer.

Ab dem 01. Juli 2010 sieht das ELENA-Verfahren eine zusätzliche Meldeverpflichtung des Arbeitgebers bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Ende einer Beschäftigung durch Fristablauf vor (Datenbaustein „DBKE Kündigung/ Entlassung“).

Geplant ist darüber hinaus, künftig auf alle Freitextfelder im Datenbaustein DBKE zu verzichten. Die dazu notwendigen Abstimmungen mit DGB und BDA sind zwar noch nicht abgeschlossen, doch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt eine Genehmigung noch vor dem Juli 2010 an.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juni 2010. 
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