Eindämmung von Share Deals

Das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der sogenannten Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, ist mittlerweile abgeschlossen worden. Am 17. Mai 2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen gelten ab 01. Juli 2021.

Bisherige Rechtslage und Änderungen im Überblick

Kaufen Immobilieninvestoren statt einer Immobilie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist, bleiben diese Share Deals grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile kaufen. 

Das Problem für den Fiskus: Oft übernehmen Co-Investoren die restlichen Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren können beide die Anteile steuerfrei vereinen.

Um dieses Prozedere einzudämmen, wurden nun u. a. folgende Punkte im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geändert: 

  • die Beteiligungsgrenze wurde von 95 % auf 90 % gesenkt
  • Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften
  • Verlängerung der Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre 
  • Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen
  • Verlängerung der sogenannten Vorbehaltensfrist in § 6 GrEStG auf 15 Jahre

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief Juli 2021.

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