Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten für elektronische Registrierkassen, die Daten speichern. Unternehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass Geschäftsvorfälle einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. Sie sind „unveränderbar“ und maschinell auswertbar auf einem Datenträger zu speichern. Da das Ende der Übergangsfrist (31.12.2016) immer näher rückt, deckt ttp die häufigsten Stolperfallen für Sie auf.
Jäger und Sammler
Wer schon mit dem Sammeln der Belege, Rechnungen und Quittungen für die Steuererklärung seinen Spaß hat, wird die GoBD lieben. Für jede Kasse, jedes Kassensystem oder kassenähnliche System müssen die Grund(buch)aufzeichnungen getrennt geführt und aufbewahrt werden. Zusätzlich müssen die zur Kasse gehörenden Bedienungsanleitungen, Programmieranleitungen, Änderungen und Protokolle sowie sonstige Anweisungen aufbewahrt werden. Zu Ihrem Schuhkarton für die Einkommensteuer gesellt sich zukünftig also ein 50-Liter-Umzugskarton für die Kasse.
Tagesendsummenbons
Beim Scrabble bringt dieses Wort jede Menge Punkte! Ansonsten stellen diese Z-Bons die Vollständigkeit der Kassenberichte und Einnahmen sicher. Daher ist zu gewährleisten, dass diese fortlaufend und lückenlos vorliegen. Mit Ausdruck des Z-Bons am Ende eines Arbeitstages wird der Kassenumsatzspeicher wieder auf null zurückgesetzt.
In time
Wenn es nach der Finanzverwaltung geht, sind die Zeiten, in denen man sich an einem regnerischen Sonntag hinsetzt und die Kassenbelege ins Kassenbuch einträgt, vorbei. Kassenbewegungen sind laufend aufzuzeichnen. Insbesondere im Hinblick auf die jederzeit mögliche Kassensturzfähigkeit sind alle Geschäftsvorfälle nach zeitlicher Reihenfolge und mit ihrem richtigen und erkennbaren Inhalt festzuhalten.
Bezahlen Sie bar oder mit Karte?
Bargeldlose Zahlungen dürfen nicht im Kassenbuch oder in den Kassenberichten aufgezeichnet werden. Während die Kassenführung täglich zu erfolgen hat, können unbare Geschäfte innerhalb von zehn Tagen bzw. Eingangsrechnungen innerhalb von acht Tagen erfasst werden.
In Stein gemeißelt
Eintragungen im Kassenbuch dürfen nachträglich nicht mehr verändert oder unkenntlich gemacht werden. Schleicht sich einmal doch der Fehlerteufel ein, sind bei falschen Einträgen Streichungen so vorzunehmen, dass die ursprüngliche Version noch lesbar bleibt.
Mit diesem Wissen und der Unterstützung durch die Steuerberater von ttp können Sie unbeschwert in das neue Jahr starten!