Dabeisein ist alles! – Firmenveranstaltungen dürfen „Bauernhofolympiade“ heißen

OLG München, Urteil vom 07.12.2017, Az.: 29 U 2233/17

Das Oberlandesgericht München hat in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass eine Eventfirma Veranstaltungen für Unternehmen unter dem Titel „Bauernhofolympiade“ vermarkten darf und eine Klage des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) abgewiesen.

Bei der von der beklagten Eventfirma vermarkteten „Bauernhofolympiade“ treten Mitarbeiter in Disziplinen wie Heugabelwerfen, Wettsägen und Traktorparcours gegeneinander an. Dies soll die Teilnehmer motivieren und den Zusammenhalt stärken.

Der DOSB vertritt das Internationale Olympische Komitee in Deutschland und fand die Bezeichnung der angebotenen Veranstaltungen als „Olympiade“ überhaupt nicht lustig und mahnte die Eventfirma ab. Zwar sei eine direkte Verwechslungsgefahr mit den Sommer- und Winterspielen nach Ansicht des Sportbundes nicht gegeben, aber nach Ansicht des DOSB nutzte die Firma unerlaubt den Ruf der Olympischen Spiele für sich aus.

Die „Rufausbeutung“ liege darin, weil die Firma ihre Veranstaltungen als „so gut organisiert wie die Olympischen Spiele“ darstelle, zudem verkaufe das Unternehmen Lizenzen für die „Bauernhofolympiade“ an andere Veranstalter. Dies stelle einen Verstoß gegen das Olympiaschutzgesetz dar.

Bereits in der ersten Instanz hatte der DOSB keinen Erfolg. Auch in der Berufung wiesen die Richter vermeintliche Ansprüche zurück. „Das Hervorrufen bloßer Assoziationen zu den Olympischen Spielen“ reiche nach Ansicht der Richter für ein Verbot nicht aus. Begriffe wie Olympia gehören zum allgemeinen Sprachgebrauch. Allein die Bezeichnung genüge nicht, um das Olympiaschutzgesetz zu verletzen, so die Kammer weiter.

Der unterlegene DOSB kündigte an, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof prüfen zu wollen. Schließlich sei er als Vermarkter der Sponsoringrechte in Deutschland an den Olympischen Spielen gegenüber seinen Lizenznehmern verpflichtet, gegen mutmaßlich ungenehmigte Nutzungen vorzugehen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Januar 2018.

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