Bis hierhin und nicht weiter: die 44-Euro-Freigrenze

Mit der Freigrenze können Arbeitgeber jedem Mitarbeiter eine Sachleistung in Höhe von € 44,00 pro Monat (inkl. USt.) gewähren, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer frei von Steuer- und Sozialabgaben ist. Welche Möglichkeiten die Sachbezüge bieten und welche Grenzen zu berücksichtigen sind, erfahren Sie hier. 

Die Klassiker bei der 44-Euro-Freigrenze sind Tank- und Geschenkgutscheine, Sachgeschenke sowie Jobtickets. Keine Anwendung findet die Freigrenze beispielsweise bei Mahlzeiten in der Kantine des Arbeitgebers, privater Nutzung des Firmenwagens, Smartphone-Nutzung oder Verpflegungszuschuss. 

Auf die Einhaltung der Freigrenze sollte sorgfältig geachtet werden, denn bei Überschreitung ist Vorsicht geboten: Wird der Betrag von € 44,00 gesprengt, ist nicht nur die übersteigende Summe, sondern die Leistung in voller Höhe zu versteuern. Damit die 44-Euro-Grenze dennoch eingehalten wird, kann mit dem Arbeitnehmer z. B. vereinbart werden, dass er den Differenzbetrag übernimmt und eine Zuzahlung in entsprechender Höhe leistet.

Die Freigrenze gilt pro Monat und kann nicht auf andere Monate übertragen oder angespart werden. Wird die Freigrenze also nicht voll ausgeschöpft, verfällt der Restbetrag. Des Weiteren gelten die € 44,00 insgesamt und nicht für jede einzelne Leistung.

Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen des Geburtstages, Firmenjubiläums oder bei einem anderen persönlichen Ereignis des Arbeitnehmers fallen nicht unter diese Regelungen. In diesen Fällen handelt es sich bei den Zuwendungen um Aufmerksamkeiten, die bis zu einer Grenze von € 60,00 (inkl. USt.) steuerfrei sind und neben den Sachbezügen gewährt werden können.

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