Beleidigung des Chefs als Psychopath muss kein Kündigungsgrund sein

Wer seinen Chef einen Psychopathen nennt, dem muss nicht zwangsläufig die Kündigung drohen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 24. Juli 2014. Eine solche grobe Beleidigung sei zwar eine «erhebliche Ehrverletzung» des Vorgesetzten und «an sich» ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Im konkreten Fall entschied das Gericht aber anders (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2014, Az.: 5 Sa 55/14).


Im entschiedenen Sachverhalt habe eine Abmahnung des Mitarbeiters einer Chemiefirma genügt, entschied das Gericht. Der Mann hatte seinen Chef nicht direkt beleidigt, sondern hatte im Kollegenkreis über ihn hergezogen. Zuvor war er bei einem Personalgespräch von seinem Vorgesetzten aus dem Zimmer geworfen worden. Später machte er dann beim Rauchen mit Kollegen seinem Ärger Luft. Laut dem Urteil konnte er aber darauf vertrauen, dass dies nicht nach außen dringt.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Oktober 2014.

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