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Steuerliches Optionsmodell – eine echte Alternative?

Das steuerliche Optionsmodell, das Personengesellschaften (kurz: PersG) die Möglichkeit zur Körperschaftsteuer-Besteuerung einräumt, steht kurz vor seiner Verabschiedung. Was sich hinter der Idee verbirgt, erläutern wir nachfolgend.

Das Optionsmodell ist Teil der Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Mit § 1a KStG soll zukünftig PersG die Möglichkeit gegeben werden, das einfachere Besteuerungssystem des Körperschaftsteuerrechts zu nutzen und so die Vorteile einer PersG mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (kurz: KapG) zu verbinden. Das Optionsmodell soll über einen Antrag funktionieren. Auch eine Möglichkeit zur Rückoption soll Unternehmen eröffnet werden.

Aktuell werden KapG und PersG nach unterschiedlichen Prinzipien besteuert. Während bei einer KapG der Gewinn mit rund 30 % (bestehend aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) besteuert wird, werden Gewinne einer Mitunternehmerschaft auf Ebene der Gesellschafter mit deren persönlichem Einkommensteuersatz besteuert. Damit unterliegen sie dem progressiven Tarif, und das unabhängig davon, ob die Gesellschafter die Gewinne im Unternehmen belassen oder für private Zwecke entnehmen. Dieser Nachteil soll mit der Option entfallen, sodass die PersG und ihre Gesellschafter wie im Falle einer KapG behandelt werden.

Die Ausübung der Option soll in all ihren ertragsteuerlichen Auswirkungen einem Formwechsel gleichkommen, also ohne Aufdeckung stiller Reserven und damit zu steuerlichen Buchwerten erfolgen. Die Möglichkeit der Optionsausübung wird erstmals im Jahr 2022 gegeben sein.

Ob eine solche Option tatsächlich günstig ist, muss individuell geprüft werden. Denn im Falle der Option müssen eventuell wesentliche Betriebsgrundlagen aus dem Sondervermögen an die Gesellschaft übertragen oder thesaurierte Gewinne nachversteuert werden.

Sie haben dazu Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an unsere Steuerberater.

03. Juni 2021
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Beate Theede
Steuerberaterin
Flensburger Straße 21
24837 Schleswig
Fax: +49 (0) 4621 / 96 46-21
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